Staatliche Umweltverwaltung hat Aufgaben auf Kommunen übertragen
Hauptredaktion [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
Zum 1. Januar 2008 sind Aufgaben der staatlichen Umweltverwaltung von der Bezirksregierung Düsseldorf auf die Stadt Mönchengladbach übertragen worden. Bisher war die Stadt im Umweltbereich zuständig für den Schutz von Boden, Abfall und Wasser sowie für den Schutz von Landschaft und Natur.
Seit Januar deckt die Stadtverwaltung auch die Aufgaben der „Unteren Immissionsschutzbehörde“ ab. Am 7. Dezember vergangenen Jahres hatte der Landtag mehrheitlich das Gesetz zur Kommunalisierung von Aufgaben des Umweltrechts verabschiedet.
Damit ist die Stadt für die Genehmigung und Zulassung sowie Ãœberwachung vieler technischer Anlagen zuständig, die Beeinträchtigungen in Form von Immissionen wie Lärm, Geruch und Staub verursachen können.
Hiervon sind besonders Gewerbebetriebe betroffen, denn größere Betriebe oder größere technische Anlagen müssen bestimmte technische Anforderungen einhalten, damit Umwelt oder Nachbarn nicht gefährdet und belästigt werden. Davon gibt es in Mönchengladbach rund hundert, von denen nun erstmals 47 von der Stadt betreut werden. Anlagen der Nahrungsmittelindustrie gehören genauso dazu wie Anlagen zur Energieerzeugung, Abfallbehandlung, Schrottplätze, Baustoffrecycling, Schießstände und viele andere Betriebe.
Mit der Verlagerung der Aufgaben ist der städtische Fachbereich Umweltschutz und Entsorgung als Untere Immissionsschutzbehörde nunmehr für eine Reihe von Anlagen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) zuständig. Die Bezirksregierungen bleiben für Anlagen ab einer bestimmten Betriebsgröße, für besonders umweltrelevante Anlagen wie Kraftwerke, Anlagen mit kommunenübergreifenden Auswirkungen wie Abfallverbrennungsanlagen und Chemieparks und Störfallanlagen zuständig.
Aber auch bei nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen wird die Stadt als Untere Immissionsschutzbeghörde tätig. Dies sind in Mönchengladbach rund 23.500 Anlagen wie etwa Dienstleistungs-, Handels- und Handwerkerbetriebe, Tankstellen und chemische Reinigungen.
Da Lärm und Geruch oft nicht gleich einem verursachenden Betrieb zuzuordnen sind, wird der Fachbereich Umweltschutz und Entsorgung die Ursachenforschung übernehmen und die Zusammenarbeit mit dem Land herstellen. Zuständig ist der Fachbereich aber nicht nur bei Nachbarschaftsbeschwerden, sondern auch bei Stellungnahmen zu Baugenehmigungsverfahren und bei der Einhaltung bestimmter Verordnungen etwa für Kfz-Lackier-Anlagen, Tankstellen und Mobilfunkantennen.
Für die Wahrnehmung der neuen Aufgaben sind der Stadt vom Land neben 4.000 Akten drei Stellen übertragen worden, denen in der neu gebildeten Stabstelle unter Leitung von Dr. Arnd Tulke drei weitere Ingenieure zugeordnet wurden.
Für Fragen zu den neuen Aufgaben stehen im Fachbereich Umweltschutz und Entsorgung folgende Ansprechpartner zur Verfügung:
- Genehmigungsverfahren und Anlagenüberwachung für genehmigungsbedürftige Anlagen: Angelika Doden-Bernard, Tel. 02161-25 82 10, E-Mail: angelika.doden-bernard@moenchengladbach.de
- Anlagenüberwachung für nicht genehmigungsbedürftige Anlagen: Heinz Glasmacher, Tel.: 02161-25-8211, E-Mail: heinz.glasmacher@moenchengladbach.de
- Sonderbehördliche Maßnahmen, Anlagenüberwachung für nicht genehmigungsbedürftige Anlagen: Jens Kieslat, Tel.: 02161-2582 12, E-Mail: jens.kieslat@moenchengladbach.de