Regelbedarf für Behinderte: Grüne und LINKE wollen Verwaltung beauftragen, Betroffene kurzfristig über ihre Rechte aufzuklären
Bernhard Wilms [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
Menschen mit Behinderungen droht auf Grund eines Urteils des Bundessozialgerichtes die Verjährung von Ansprüchen beim Regelbedarf aus Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII), wenn sie nicht bis zum 31.12.2014 aktiv werden und Widersprüche einlegen.
Weil diesen Menschen die Rechtslage und die knappe Terminierung nicht sicher bekannt sind, hatte DIE LINKE in Bonn einen Ratsbeschluss herbeigeführt, durch den die Verwaltung beauftragt wurde, die Betroffenen auf ihre Rechte hinzuweisen.
Ähnliches hätte auch in Mönchengladbach geschehen können, wenn die Verwaltung ihrer Aufgabe nachgekommen wäre, die etwa 300 potenziell Betroffenen im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrag zur Beratungspflicht gegenüber den Leistungsberechtigten anzuschreiben.
So sehen es nicht nur DIE LINKE und B90/Die Grünen im Mönchengladbacher Rat, sondern auch der VdK NRW e.V. und in Mönchengladbach dessen Kreisverband.
Fraktionssprecher von DIE LINKE, Torben Schultz, war in der Ratssitzung am 20.11.2014 mit einem „Dringlichkeitsantrag“ gescheitert, weil OB Hans Wilhelm Reiners (CDU) offensichtlich aus formalen Gründen eine Dringlichkeit nicht anerkannte, da „der Stadt kein Schaden“ entstehen würde, wenn dieses Thema nicht „dringlich“ behandelt würde.
Dass hier für die betroffenen Menschen mit Behinderungen ein Termindruck besteht, erkannte Reiners nicht als Grund für eine Dringlichkeit.
Interessant wird sein, wie die GroKo und hier besonders die „Sozial“demokraten im Rat mit diesem Antrag umgehen werden und – falls es zu einer (obligatorischen) Ablehnungen des Antrages kommen wird – mit welchen „Argumenten“.
Bemerkenswert ist unabhängig davon, dass es bei einem solchen originären Verwaltungsvorgang überhaupt eines politischen Antrages bedarf. Handelt es sich doch dabei um ein in anderen Angelegenheiten von Politik und Verwaltung gerne ins Feld geführte „Laufende Geschäft der Verwaltung“.