Prüfung der Unterschriften für das Bürgerbegehren „Nein zum Projekt Giesenkirchen 2015“ abgeschlossen
Hauptredaktion [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
Am 23. Dezember hatten die Initiatoren des Bürgerbegehrens „Nein zum Projekt Giesenkirchen 2015“ die von ihnen gesammelten Unterschriften zur Prüfung an die Stadtverwaltung übergeben.
Heute hat der Fachbereich Bürgerservice die Kontrolle der Unterschriftenlisten abgeschlossen.
Ergebnis: Die Initiative hat die für ein Bürgerbegehren erforderliche Anzahl von vier Prozent der Wahlberechtigen erreicht: zum Stichtag 23. Dezember waren dies genau 8.279.
Der Stadtrat hat jetzt, so schreibt es die Gemeindeordnung vor, unverzüglich festzustellen, ob das Bürgerbegehren zulässig ist. Hierfür wird von der Stadtverwaltung für den kommenden Ratszug eine Beratungsvorlage erstellt, die im Hauptausschuss am 28. Januar und Rat am 4. Februar behandelt wird.
Stellt der Rat die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens fest, muss er entscheiden, ob er dem Bürgerbegehren entsprechen will.
Wenn der Rat in der Sitzung am 4. Februar beschließt, dem Bürgerbegehren nicht zu entsprechen, ist nach der Gemeindeordnung innerhalb von drei Monaten, also bis Anfang Mai, ein Bürgerentscheid durchzuführen.