Personenstandsbücher haben ausgedient
Hauptredaktion [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
Das vor zwei Jahren in Kraft getretene Personenstandsrecht hat für die Standesämter in Deutschland grundsätzliche Veränderungen mit sich gebracht.
Im Zentrum der Neuregelung steht die Einführung elektronischer Personenstandsregister bis Ende 2013. Das Standesamt Mönchengladbach hat die Möglichkeit, elektronische Personenstandsregister zu führen bereits im Juli dieses Jahres umgesetzt.
Das bedeutet, dass alle neuen Personenstandsbeurkundungen (Geburten, Eheschließungen, Lebenspartnerschaftsbegründungen, Sterbefälle), die das Standesamt vornimmt, direkt elektronisch erfasst werden.
Damit haben die alten geheiligten Bücher ausgedient. Ein revolutionärer Schritt und noch bis vor kurzem eine eigentlich unvorstellbare Umstellung, denn seit 1798 werden Geburten, Sterbefälle und Eheschließungen vom Standesamt am Ort des Ereignisses ausschließlich in Papierform in den so genannten Personenstandsbüchern beurkundet und aufbewahrt.
Das neue Personenstandsrecht sieht vor, dass die Bücher nach Ablauf bestimmter Fristen an die Archive abzugeben sind. Für die Geburtsregister gilt eine Frist von 110 Jahren, für die Ehe- und Lebenspartnerschaftsregister von 80 Jahren und für die Sterberegister von 30 Jahren.
Nach Ablauf dieser Fristen werden die Bücher nicht mehr fortgeschrieben und Urkunden können daraus nicht mehr erstellt werden.
Neben der elektronischen Erfassung der neuen Registereinträge ist das Ziel der Umstellung auch die Anbindung an weitere allgemeine technische Entwicklungen. Krankenhäuser, Pflegeheime und Bestatter werden zukünftig elektronische Anzeigemöglichkeiten erhalten können.
Auch der Datenaustausch zwischen den Behörden soll nach einer flächendeckenden Einführung der elektronischen Registerführung bei allen Standesämtern in Deutschland in elektronischer Form erfolgen.
Dies gilt beispielsweise für Mitteilungen, welche nach der Beurkundung einer Geburt, einer Eheschließung, einer Lebenspartnerschaftsbegründung oder eines Sterbefalls zu versenden sind.
Die vor dem 23. Juli angelegten Register stehen dem Standesamt Mönchengladbach natürlich weiterhin in Papierform als Grundlage für die Ausstellung von Urkunden und für die Aktualisierung der Daten zur Verfügung.
Wegen der langen Aufbewahrungsdauer der Beurkundungen im Standesamt handelt es sich hier noch für einen langen Zeitraum um den größten Teil des Urkundenbestands des Standesamts.
Bereits im Januar 2009 wurde das Familienbuch abgeschafft und das so genannte Eheregister eingeführt. Die alten Familienbücher werden aber in inhaltlich reduzierter Form als Heiratsregister weitergeführt.
Darüber hinaus wurden nach Inkrafttreten des neuen Personenstandsgesetzes alle Personenstandsurkunden neu gestaltet und strukturiert. Sie werden seit 2009 grundsätzlich im DIN A 4 Format mit eingedrucktem Bundesadler im Hintergrund erstellt. [Stadt MG]