Personalrat prangert unzureichende Struktur und Personalausstattung bei städtischen Kindertagesstätten an • Reicht „anmahnen“ statt entscheiden?

Hauptredaktion [ - Uhr]

[28.11.2016] Es zählt zu den elementaren Aufgaben eines Personalrates (PR), die Führung einer Behörde darauf hinzuweisen, wenn Mit­arbeiter von Überlastungen bedroht sind.

Daran, dass dementsprechende Äußerungen des PR immer zu „Ritualen“ im Zuge von Haushaltsberatungen und damit einhergehenden Beratungen zu Stellenplan gehören, haben sich Verwaltungsspitze und ein Großteil der Politik in Mönchengladbach wohl schon gewöhnt.

Das ändert jedoch nichts daran, dass hinsichtlich der prekären Personalsituation jenseits von Privatisierungen und/oder Auslagerungen von kommunalen Leistungen ein Umdenken dringend geboten zu sein scheint.

Aber: Insbesondere an der Personalsituation in den Städtischen Kitas substanziell etwas ändern zu wollen, ist in Verwaltung und Politik nicht zu erkennen.

Dabei liegen die Fakten für den PR schon lange auf dem Tisch:

  • Die Verwaltung stellt in den Kitas seit Jahren Erzieher nur noch mit Zeitverträgen ein
  • Mönchengladbach rangiert im Ranking ähnlicher Städte bei der Zahl der U3-Betreuungsplätze am Ende, weil bis zu 15 neue Kindertagesstätten fehlen

Im Jahr 2011 wurden nach entsprechenden Ratsbeschlüssen 30 so genannte LENA-Gruppen eingerichtet, weil man sinkende Geburtenzahlen erwartete und investive Kosten in Millionenhöhe für Kita-Neubauten vermeiden wollte.

Im Zuge der Umsetzung des LENA-Konzeptes wurden geeignete Wohnungen angemietet und mit geringem finanziellen Ausstattungsaufwand für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren hergerichtet.

Diese Kosten wurden im Rahmen zur Verfügung gestellter Fördermittel des Landes finanziert.

Aufgrund einer somit eintretenden Zweckbindung der Fördermittel, können die LENA-Gruppen frühestens 5 Jahre nach abschließender Fertigstellung – ohne Rückzahlungsverpflichtung gegenüber dem Land – wieder aufgegeben werden. Dieser Zeitraum beginnt ab dem Kindergartenjahr 2018/2019.

Schon damals sei diese Entscheidung nur die zweitbeste Lösung gewesen, erläuterte Thomas Enk, stellvertretender Personalratsvorsitzender; im Gespräch mit unserer Zeitung, jedoch habe man diese mitgetragen.

Im August 2015 standen 234 LENA-Plätze zur Verfügung. Insgesamt waren somit einschließlich der Plätze in den Kitas 2.076 Plätze für Kinder unter drei Jahren vorhanden.

Bei 5.270 zu versorgenden Kindern im Alter von unter drei Jahren wurde eine Versorgungsquote von lediglich 39,4 Prozent erreicht.

In der Zwischenzeit hat sich die Geburtensituation in Mönchengladbach verändert, weil mehr Kinder geboren wurden und werden und zusätzlicher Bedarf an Plätzen für „Migrationskinder“ entsteht.

„Daher müssen wir uns von der Interimslösung ‚LENA-Gruppe‘ wieder verabschieden und zu einer stabilen Struktur kommen,“ sagt Enk.

Nicht nur bei der Zahl der Kitas sei dringender Handlungsbedarf erkennbar, um ein gesetzeskonformes und qualitativ ausreichendes Angebot sicherzustellen.

Auch sei die Verwaltung verpflichtet, kurzfristig bei der ganz offensichtlich bekannt schlechten Personalsituation in den städtischen Kitas und die latenten Überbelegungen in vielen Gruppen gegenzusteuern.

Hier habe die Stadt über Jahre die Entwicklung „verschlafen“ und nichts wirksames unternommen, um Erzieher langfristig an sich zu binden.

Stattdessen halte man am überholten Prinzip der Zeitverträge fest und nehme bewusst in Kauf, dass qualifizierte Mitarbeiter in andere Städte wechseln, die längst erkannt hätten, dass in Zeiten von Fachkräftemangel „Köpfe“ nur mit Festverträgen und gute Arbeitsbedingungen zu gewinnen oder zu halten seien.

Bemerkenswert, ja bezeichnend ist, dass dem Chef der Verwaltung Hans Wilhelm Reiners diese prekäre Personalsituation in der frühkindlichen Bildung und Betreuung nicht erst seit dem Schreiben des Personalrates an ihn und die Politiker in den Fraktionen bekannt ist, sondern schon aus seiner Zeit als CDU-Fraktionsgeschäftsführer.

Umso mehr verwundert seine wenig aussagekräftige Stellungnahme am vergangenen Freitag (25.11.2016) in der Rheinischen Post, wo es heißt, er würde die Sorge (des Personalrates) teilen und weiter: „Ich weiß, dass andere Kommunen offensiv suchen. Ich habe angemahnt, dass wir von dieser Praxis weg müssen. Und das Argument, man könnte über einen Zeitvertrag die Eignung einer Kraft prüfen, ist für mich keines. Dafür haben wir die Probezeit.“

Das wirft unweigerlich die Frage auf, ob ein Hauptverwaltungsbeamter (mit B10) als „Mahner“ eine Verwaltung führt oder als „Entscheider“.

Ein Kommentar zu “
Personalrat prangert unzureichende Struktur und Personalausstattung bei städtischen Kindertagesstätten an • Reicht „anmahnen“ statt entscheiden?”
  1. Anmahnen hat keine Konsequenzen.

    Entscheiden sehr wohl.

    Das ist der entscheidende Unterschied.

    Also nur anmahnen. Das ist vollkommen ohne jedes Risiko. Auch im Hinblick auf das Risiko Seilschaften und Klüngel in irgendeiner Form (egal ob Politik und/oder Verwaltung) auf die Füße zu treten oder gegen sch aufzubringen.

    Bude war in dieser Hinsicht nicht anders als vor ihm Monika Bartsch und Reiners ist nicht anders als seine verwaltungstechnisch ebenfalls inkompetenten, unerfahrenen Vorgänger.

    Von Erfahrung und Qualifikation in vielen Bereichen, wie sie für eine vergleichbare Position in der freien Wirtschaft (aber auch in Verwaltungen unterhalb der Spitzenposition/nen) unabdingbar wären, ganz zu schweigen.

    Die Herrschaften hätten ohne das richtige Parteibuch nicht mal eine Berwerbungsrunde überlebt und schon gar nicht ein Assessment Center überstanden.
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