Parkplatz-Baugenehmigung fehlt: Baustopp am Franziskushaus verhängt – gilt nun gleiches Recht für alle?
Red. Giesenkirchen [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
Während der Sitzung der Bezirksvertretung Nord am 3. Februar 2010 im Rathaus Abtei wurde bekannt, die ungenehmigt begonnenen Bauarbeiten an dem neuen Großparkplatz des Franziskushauses an der Viersener Straße wurden durch die Stadt Mönchengladbach gestoppt.
Frühestens in der Sitzung des Stadtrates am 3.März 2010 wird der Bebauungsplan genehmigt und damit quasi die Baugenehmigung erteilt. Zu diesem Zweck wurde die 185. Änderung des Flächennutzungsplanes der Bezirksvertretung zur Kenntnis gebracht und sie dazu angehört.
Die gleichzeitige Anhörung zum Bebauungsplan 685/III wurde ebenfalls in dieser Sitzung der Bezirksvertretung durchgeführt. Erst danach geht das Ganze in die Ausschüsse und abschließend in den Stadtrat.
Bei üblicher Vorgehensweise wird nach einem solchen Baurechts-Verstoß wie oben beschrieben, ein deftiges Bußgeld verhängt. Ob Baudezernent Peter Holzenleuchter (CDU) dies tatsächlich durchsetzt wird die Zukunft zeigen.
Eine weitere Peinlichkeit wurde auf dieser Sitzung ebenfalls bekannt und deutlich angesprochen.
Herr Burau vom Fachbereich VI (Planung, Bauen) gab unumwunden zu, daß es zukünftig nicht mehr vorkommen dürfe, eine Nachbargemeinde, im vorliegenden Fall die Stadt Viersen, nicht an der Bauleitplanung zu beteiligen.
Bezirksvorsteher Schiffers (SPD) fragte denn auch konkret nach den organisatorischen Sicherungen die durch die Verwaltung eingebaut worden sind, damit es bei künftigen Verfahren vermieden werden kann.
Burau konnte darauf keine zufriedenstellende Antwort geben.
Die Anhörung der Bezirksvertretung war damit „erledigt“.
Bleibt die Hoffnung, daß spätestens in der Sitzung des Stadtrates am 3.3.2010 Konsequenzen aus diesen Fehlern erkennbar sind.
1.
D. Pardon schrieb am 5.02.2010 um 14:29 Uhr:
„Frühestens in der Sitzung des Stadtrates am 3.März 2010 wird der Bebauungsplan genehmigt und damit quasi die Baugenehmigung erteilt. Zu diesem Zweck wurde die 185. Änderung des Flächennutzungsplanes der Bezirksvertretung zur Kenntnis gebracht und sie dazu angehört.“
Landschaftsschutzgebiet wird Parkplatz.
Manchmal fragt man sich, warum es eigentlich Flächennutzungspläne und Schutzgebiete gibt.