Norbert Bude klärt auf: „Verfahren müssen klar differenziert werden“
Hauptredaktion [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
Zu der derzeitigen Diskussion um die Reduzierung der Stadtbezirke von zehn auf vier, die in der vergangenen Ratssitzung mehrheitlich beschlossen wurde, und der von der Bezirksvertretung Volksgarten gestern angekündigten Klage bezieht Oberbürgermeister Norbert Bude wie folgt Stellung: „Eine Beanstandung des Ratsbeschlusses ist nur dann möglich, wenn dieser Beschluss das geltende Recht verletzt …
Angesichts der eindeutigen Stellungnahme des FDP-Innenministers Ingo Wolf, zugleich oberste Kommunalaufsicht, dass eine derartige Bezirkseinteilung mit den Vorschriften der Gemeindeordnung vereinbar ist, habe ich keine Basis für eine Beanstandung gesehen.“
Auf die Frage, ob die Bildung eines Stadtbezirkes aus mehreren Teilgebieten, die nicht aneinander grenzen, nach der Gemeindeordnung NRW zulässig ist, habe das Innenministerium eindeutig mit Ja geantwortet. Denn in einem Beanstandungsverfahren wäre sicherlich die Aussage des Innenministers entscheidend gewesen.
„Dieser Sachverhalt auf der Basis einer klaren Antwort des Innenministers muss allerdings zwingend von dem per Beschluss der Bezirksvertretung mit Stimmen von SPD, FWG und den Grünen angekündigten Verfahren differenziert werden, bei dem es sich um ein kommunalverfassungsrechtlichen Streitverfahren handelt, so der Oberbürgermeister weiter.
Ein so genanntes Kommunalverfassungsstreitverfahren diene laut Rechtsprechung nicht der Wahrung des objektiven Rechts und der Kontrolle der Rechtmäßigkeit von Maßnahmen oder Entscheidungen, sondern dem Schutz subjektiver Rechte der Organe beziehungsweise ihrer Mitglieder.
„Durch den jüngsten Beschluss der Bezirksvertretung Volksgarten stehen sich demnach die Organe Bezirksvertretung und Rat gegenüber, nicht aber der Bezirksvorsteher Krichel-Mäurer und der Oberbürgermeister“, so Norbert Bude erklärend.