Flüsterasphalt … gesetzeskonform? – Teil II: Nicht Lärmschutz, sondern „normale“ Straßeninstandhaltung?
Hauptredaktion [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
Manchmal macht es wirklich Sinn, etwas näher hinzuschauen, wenn es darum geht, Millionen EURO im wahrsten Sinne des Wortes zu „verbuddeln“. BZMG hat das mal bei der Vorschlagsliste der Verwaltung getan, die für etwa 4,8 Mio. EURO „lärmmindernden Straßenbelag“ aufbringen lassen möchte.
Richtig ist, dass der Wirtschaft dieses Geld zugute kommen soll. Richtig ist auch, dass die Mönchengladbacher Straßen an sehr vielen Stellen repariert werden müssen. Und richtig ist auch, dass dieser „Geldregen“ aus Berlin Mönchengladbach gut tut.
Nicht richtig wäre es aber, wenn dieses „fremde Geld“ entgegen eindeutiger Vorgaben aus dem ZuInvG (Zukunftsinvestitionsgesetz) und den Vereinbarungen zwischen Bund und Land NRW für Maßnahmen des „allgemeinen Straßenbaues“ verwendet würde.
Deutlicher, als es in der Informationsveranstaltung der Bezirksregierung Düsseldorf Ende März zum Ausdruck kam, kann man es wirklich nicht sagen.
„Lärmschutz an kommunalen Straßen“, hieß es dort und ausdrücklich „kein allgemeiner Straßenbau“. Umso unverständlicher ist es, dass Straßenteile mit einem „lärmdämmenden Belag“ überzogen werden sollen, wo niemand von Lärm aus der Kombination von Straßenblag und Kfz-Reifen beeinträchtigt wird bzw. wo nur Geschwindigkeiten möglich sind, bei denen diese Lärmquelle schon aus technologischer Sicht ausscheidet (siehe Nordstraße in Rheydt).
Es mutet schon fast abenteuerlich an, wenn beispielsweise auf der Volksbadstraße zwischen der Korschenbroicher Straße und dem S-Bahn-Haltepunkt Lürrip ein solcher Belag aufgebracht werden soll, obwohl sich auf der einen Straßenseite ein PR-Parkplatz und auf der gegenüberliegenden Straßenseite ein Gewerbegebiet befindet.
Natürlich wäre es wünschenswert, wenn dieser Straßenabschnitt die gleiche Oberflächenqualität aufweisen würde, wie der nachfolgende Abschnitt bis zur Neusser Straße (nach Kanalbauarbeiten). Aber ist es das Risiko der „Zurückforderung“ von Bundesmitteln wert, die in diesem Falle durchaus gerechtfertigt wäre?
An dieser Stelle sind die Mönchengladbacher Politiker gefordert, durch entsprechende Entscheidung diese Risiken für Mönchengladbach auszuschließen und möglicherweise auch ganz auf solche riskobehafteten Straßenbaumaßnahmen zu verzichten.
Das hätte außerdem den Vorteil, dass die 4,8 Mio. EURO für andere – dann aber gesetzeskonforme – Infrastrukturmaßnahmen in Mönchengladbach verwendet werden könnten.
Bedarf gibt es genug.