Kleine Tonnen passé?“ • Teil VIII: GEM-Führung legt nun doch Widerspruch gegen BG-Anordnung ein • OB hält sich den Rücken frei • Muss vorgelegtes „Alternativ-Konzept“ überarbeitet werden?
Hauptredaktion [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
[08.11.2017] Nach der eindeutigen Positionierung des städtischen Rechtsamts, die im Ergebnis aussagte, dass die Anordnung der Berufsgenossenschaft (BG) erhebliche rechtliche Mängel aufweist und Widerspruch eingelegt werden sollte, haben der GEM-Aufsichtsrat und die GEM-Geschäftsleitung entsprechend reagiert.
Nunmehr hat die BG die Möglichkeit, diese Mängel in ihrer so genannte „Anordnung im Einzelfall nach §19 SGB VII“ zu korrigieren, was im Sinne der „Rolltonnen-Befürworter“ geschehen dürfte.
Dass die GEM-Führung – offensichtlich gegen die eigene Zielsetzung – dennoch Widerspruch einlegen wird/eingelegt hat ist der Tatsache geschuldet, dass OB Hans Wilhelm Reiners das Rechtsamt mit einer Prüfung des Sachverhaltes beauftragt hatte.
Damit reagierte er auf diesen Antrag, den die Fraktion B90/Die Grünen am 18.10.2017 im Rat gestellt hatte, von der GroKo jedoch abgelehnt wurde und ließ so die beiden ersten Punkte abarbeiten:
- Der Rat fordert die Geschäftsführung der Gesellschaft für Wertstofferfassung, Wertstoffverwertung und Entsorgung Mönchengladbach mbH (GEM) auf, fristwahrend Widerspruch gegen den Bescheid der Berufsgenossenschaft Verkehr vom 09.10.2017 einzulegen. Der Oberbürgermeister als Gesellschafterversammlung und die städtischen Mitglieder des Aufsichtsrates werden aufgefordert, in diesem Sinne auf die Geschäftsführung einzuwirken.
- Des Weiteren wird der Oberbürgermeister gebeten, die Erfolgsaussichten eines Widerspruchs und einer etwaigen Klage extern juristisch prüfen zu lassen.
- Der Oberbürgermeister und die städtischen Mitglieder des Aufsichtsrates werden aufgefordert, in der Ratssitzung am 18.10.2017 darzulegen, wann und wen die Geschäftsführung der GEM über das Gespräch im Juli 2017 mit der Berufsgenossenschaft Verkehr informiert hat.
- Die Verwaltung wird gebeten zu klären, in welchen Städten kleine Ringtonnengefäße noch im Einsatz sind und warum die Berufsgenossenschaft Verkehr hier nicht tätig wird.
- Der Oberbürgermeister und die städtischen Mitglieder des Aufsichtsrates werden gebeten, den Rat zeitnah über alle Ergebnisse der genannten Punkte zu informieren und auf dem Laufenden zu halten.
- Dem Rat werden, da nur eine Variante vorliegt, weitere alternative Abfallkonzepte vorgestellt.“ (Zitat Ende)
Offen bleiben die übrigen Punkte und dabei insbesondere der zu wirklich „alternativen“ Abfallkonzepten.
Das derzeitige Konzept trägt jedenfalls den Namen zu Unrecht.
Fakt ist, dass durch die „Initiative“ des OB die Diskussion noch lange nicht beendet ist.
Denn wer das politische „Geschäft“ kennt oder beobachtet, kommt zu dem Schluss, dass er sich als Verwaltungschef damit den Rücken frei halten will, wohlahnend, dass die BG nunmehr den Widerspruch so beantwortet, dass ihre „Anordnung“ rechtlich nicht mehr angreifbar ist.
Und dass damit – zwar mit etwas Verzögerung – die Durchsetzung der Rolltonnen ohne Beteiligung oder anderweitige Einbindung der Bürger (= Gebührenzahler) vollzogen werden kann.