Kleine Tonnen passé? • Teil XXIV: „Müll-Ehe“ nichts anderes als Nebelkerze? • INFA-Konzept irreführend und unausgegoren
Bernhard Wilms [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
[21.02.2018] Je intensiver sich jemand mit dem Ergebnis der INFA-Untersuchung „Alternative Abfallkonzepte …“ befasst, umso mehr kann er zum Eindruck gelangen, dass es sich dabei um einen breit angelegten Täuschungsversuch von INFA/mags/GEM und GroKo handeln könnte.
Neben dem schon geführten Nachweis, dass es durch die Einführung von Rolltonnen keineswegs zu breit angelegten Gebührensenkungen kommen wird, wie GroKo-Politiker glauben machen wollen, wurde unter dem Schlagwort „Müll-Ehe“ eine weitere „Nebelkerze“ gezündet, um von geplanten Gebührenerhöhungen abzulenken.
Tatsache ist nämlich, dass die im Konzept bei den Variantenbetrachtungen dargestellten „Praxisbeispiele“ nicht nur von falschen Annahmen ausgehen, sondern auch der am 20.12.2017 beschlossenen Satzung ab 2019 entgegen stehen.
So suggerieren die Berechnungen zu Liegenschaften mit mehreren Haushalten, dass sich diese zu einer so genannten „Entsorgungsgemeinschaft“ zusammen schließen könnten.
Gefördert wird diese Suggestion noch dadurch dass die INFA-Konzeptentwickler dieses rechtliche Konstrukt sogar mit dem Schlagwort „Müll-Ehe“ versehen.
Nimmt man den Beschluss zur Abfallsatzung 2019 jedoch ernst, sind solche „Müll-Ehen“ innerhalb eines Objektes gar nicht zulässig.
§ 7 dieser am 21.12.2017 vom mags-Verwalzungsrat beschlossenen Satzung sagt unzweideutig, dass Entsorgungsgemeinschaften nur zwischen „Anschlusspflichtigen“ benachbarter Liegenschaften mit gemeinsamer Grundstücksgrenze möglich sind.
Eine Liegenschaft ist ein begrenzter, durch Vermessung gebildeter Teil der Erdoberfläche, der im Grundbuch als selbstständiges Grundstück eingetragen ist.
„Anschlusspflichtig“ und damit „müllehen-fähig“ sind also nur die Eigentümer von Liegenschaften mit gemeinsamer Grundstücksgrenze und nicht deren evtl. Mieter.
Insofern sind diese INFA-Berechnungen irreführend.
Allerdings kann der Hauseigentümer entsprechend der Anzahl der Personen in seinem Haus gemeinschaftlich nutzbare Tonnen aufstellen und damit eine kostengünstige Abfallentsorgung ermöglichen.
Das erlaubt § 7 Absatz 2 und Absatz 3 der ab 01.01.2019 gültigen Abfallsatzung.
Bei gemeinschaftlich genutzten Tonnen kommt es allerdings häufig zu Ärger zwischen den Nutzern.
„Die Tonne ist immer schon voll, wenn ich meinen Restmüll leeren will“ oder „Die Tonne stinkt wegen der Tierabfälle des Nachbarn“ sind nur zwei von vielen Streitpunkten, wenn es um den Abfall geht.
Falls der Hauseigentümer Ärger zwischen den Haushalten vermeiden will, stellt er jedem Haushalt ein eigenes Abfallgefäß zur Verfügung.
Das führt zu folgenden, deutlich höheren Gebühren als heute und wie von INFA berechnet:
In diesem Fall wären die Musterkalkulationen der INFA sachlich falsch und daher irreführend.
Mit einer „Müll-Ehe“ lassen sich die drastischen Gebührenerhöhungen nur in ausgewählten, geeigneten Einzelfällen kompensieren.
„Müll-Ehen“ oder auf einer Liegenschaft gemeinschaftlich genutzte Tonnen sind kein ausreichender Ersatz für die heutige Wahlfreiheit bezüglich der Behältergröße.
Führungspersonen von mags, GEM und GroKo haben jedoch ausschließlich die Interessen von mags/GEM und vom städtischen Haushalt im Fokus und nicht die Bedürfnisse der Bürger als Nutzer des Entsorgungsmonopols von mags/GEM.
4.
Hauptreaktion schrieb am 21.08.2018 um 18:32 Uhr:
Nachdem BZMG-Leser H. Verbocket auf mehrere Mails an die mags oder den Oberbürgermeister keine Antwort erhalten hat, bat er um Veröffentlichung dieses Leserbriefes (Kommentars):
„In der Entscheidungsvorlage vom INFA wird als positiv für das Neue Müllkonzept für Mönchengladbach“ hervorgehoben das durch die größeren Behälter erwartet wird das sich die wilden Müllablagerungen verringern.
Jetzt in Beispiel:
Ich habe in unserem Wohnzimmer die alte Holzdecke durch eine RIGIPS Konstruktion ersetzt und wollte die alten Deckenbretter (34 qm) über den Sperrmüll entsorgen.
In der Antwort der GEM wurde mir mitgeteilt das die Bretter nicht über den Sperrmüll entsorgt werden können sondern selbst zur Abladestelle zu bringen sind.
Da bei der Vergabe des Sperrmülltermins mitgeteilt wurde, dass z.B. zu entsorgender Teppichboden nicht länger als 2 Meter sein darf (da er sonst nicht ins Entsorgungsfahrzeug paßt !) habe ich nach den Konditionen für die Deckenbretter bei der Abladestelle nachgefragt.
Diese dürfen dann 3 Meter lang sein.
Also: Bretter zersägt, Leihfahrzeug gemietet (bei mir ins Fahrzeug passt dies nicht hinein) und zur Abladestelle gebracht.
Hier musste ich eine Gebühr von 41,40€ entrichten, zusammen mit dem Leihfahrzeug also ca. 65,00€ für die Bretter zu entsorgen.
Da wundern Sie sich über „wilde Müllablagerungen?“ (die RIGIPS Reste dürfen ebenfalls nicht in den Sperrmüll, also alles zerkleinern und nach und nach in die Abfalltonne).
In Schreiben an H. Schnaß oder den Oberbürgermeister zum Müllkonzept gibt es weder Eingangsbestätigung noch Antwort.
Die Verantwortlichen sollten sich bewusst machen von wessen Gebühren ihr Gehalt gezahlt wird und endlich im Sinne der Bürger tätig werden.
H. Verbocket“
3.
Stadtfilzer schrieb am 27.02.2018 um 23:39 Uhr:
Zu der gesamten GroKo-Müll-Verlade-Nummer passt dieser Ausspruch (leider nicht nur dazu):
Wenn plündern für eine Gruppe in der Gesellschft zur Lebensart wird, schaffen sie im Laufe der Zeit ein Rechtssystem, welches dies legalisiert, und einen Moralkodex, der es glorifiziert.
Frederic Bastiat
(französischer Ökonom, *30. Juni 1801 in Bayonne, Frankreich; † 24. Dezember 1850 in Rom)
Es hat sich in Jahrhunderten also nur wenig geändert und der Bürger wird nach altbewährtem Rezept abgezockt.
2.
Ypsilon schrieb am 24.02.2018 um 16:21 Uhr:
Nachtrag. Schön, was der Redaktion hier für eine „Freudsche Fehlleistung“ (oder auch Freud’scher Versprecher genannt) passierte:
„mags-Verwalzungsrat“. 🙂
In der Tat ist es so, dass man regelrecht überfahren, einer Walze gleich platt gemacht wird und als einzelner nichts tun kann. Dafür brauchte es mehr. Das „mehr“ an Bürgern schläft aber noch.
GENAU damit rechnen „unsere“ Politiker. 🙁
1.
Ypsilon schrieb am 24.02.2018 um 16:11 Uhr:
Mit dem Müll lassen sich wunderbar Geschäfte machen.
Dank mags bekommt kein Bürger Einsicht in die Berechnungsgrundlagen. Informationsfreiheitsgesetz fällt aus wegen ist nicht!
Wir werden nach Strich und Faden vera … für blöd verkauft.
Hauptsache die Abzocke funktioniert und die mags-Protagonisten kassieren. Krötenwanderung eben. Von unseren Taschen in die der mags. Der Verein wurde schließlich nicht umsonst gegründet.
Besonders schön: die SPD (damals Herr Beine und kein sich der CDU anbiedernder Felix Heinrichs ohne jegliche Erfahrung) war für eine Rekommunalisierung der GEM. was die GroKo mit Hilfe der SPD daraus gemacht hat zahlen wir nun alle.
Die Bürger sind, WIE IMMER die Dummen und werden abkassiert. Ist doch fein so eine angeblich „repräsentative“ Demokratie! Wer da auch immer angeblich „repräsentiert“ wird.
Das große Geschrei wird dann bei der Umstellung auf das neue, teure System und vor allem mit der ersten Nebenkostenabrechnung kommen. Zeitverzögert eben. Dann erst schlägt die Stunde der Wahrheit und der letzte, jetzt noch schnarchende Bürger, wird sich mehr als verwundert die Augen reiben – und zahlen müssen!
D A N K E GroKo!!!