Klage gegen Abfallgebühren • Teil II: Einrechnung von Kosten der Umladestellen in Abfallgebühren 2015 rechtswidrig • Teufel nach wie vor kein Interesse an Transparenz? • Fachbereich durch Rechtsamt falsch beraten?
Bernhard Wilms [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
[05.09.2015] Wie berichtet, hat die Stadt dem Klagebegehren einer Eigentümergemeinschaft gegen die Abfallgebühren 2015 entsprochen. Damit hat sie anerkannt, dass sie sich rechtswidrig verhalten hat, indem sie u.a. die vom Grundsatz her gerechtfertigte Umlage der Investitionskosten in die Umladestellen Heidgesberg und Luisenthal schon in die Berechnung der Abfallgebühren für 2015 aufgenommen hatte.
Die Investitionskosten für den Umbau der beiden Abfallumladestellen, jeweils mit der 2-Ebenen-Variante, wurden mit insgesamt 5,138 Mio. EURO „geschätzt“.
Darüber hinaus gehende Kosten, beispielsweise für Untergrundbefestigungen, Betriebskosten, Kosten für die Erfüllung von Genehmigungsauflagen und für Entwässerungen sind darin noch nicht enthalten.
Obwohl die Planungen für diese Umbaumaßnahmen schon seit 2007 laufen, liegt eine detaillierte Kostenkalkulation bis heute noch nicht vor.
„Insofern war eine transparente und seriöse Grundlage für eine eventuelle Umlage der Investitionen auf die Abfallentsorgungsgebühren nicht gegeben“, begründete die klagende Eigentümergemeinschaft.
Dies hatte die GEM-Geschäftsführerin Gabriele Teufel (im Bild mit Herbert Pauls, GEM-Vertriebsleiter und CDU-Bezirksvorsteher Nord) im Vorfeld nicht interessiert, als sie in der Sondersitzung des Planungs- und Bauausschusses am 12.05.2105 zu den Kosten nur ein einziges Chart mit vier Zahlen zeigen ließ, die Alles und Nichts aussagten.
Bedenklich, aber nicht untypisch für Ausschussmitglieder war, dass nicht einmal zur letzten Position „Gebühr 0,63 Mio.“ gefragt wurde, was diese bedeute. Die meisten von ihnen interessierten diese Zahlen gar nicht, weil sie offensichtlich die seit Jahren von Gabriele Teufel vertretene Ansicht teilen, dass alle GEM-Kosten die politischen Ausschüsse nicht tangieren, da diese „ja nicht den städtischen Haushalt betreffen“, zumal sie „doch auf die Abfallgebühren umgelegt würden“.
Der prinzipiell fehlende Wille von Teufel, Transparenz zu schaffen , zeigte sich auch darin, dass sie erst nach intensivem Insistieren einiger Ausschussmitglieder preis gab, dass mit der Planung der beiden Maßnahmen – ohne Ausschreibung – zwei Mönchengladbacher Unternehmer beauftragt wurden, deren „Kompetenz“ kaum bei solchen Planungsaufträgen liegen dürften.
Der eine Auftragnehmer ist die Dr. Schrammen Architekten BDA GmbH & Co. KG und in vielerlei Hinsicht ebenso, wie der zweite „Planer“ Rolf Besten (CDU), sehr tief in der politischen und baulichen Szene der Stadt Mönchengladbach „verbandelt.
Besten, in der Planung von Sanitär- und Heizungsanlagen tätig, war jahrelang CDU-Fraktionsvorsitzender, Aufsichtsratsvorsitzender und Aufsichtsratsmitglied der ihn nun beauftragenden (noch) halbstädtischen GEM und wurde „überraschenderweise“ in den Jahren seiner politischen Tätigkeit mit städtischen Aufträgen bedacht.
Mit der Bauausführung – zumindest für Heidgesberg – wurde als Generalunternehmer (GU) ein Bauunternehmen aus dem Kreis Viersen beauftragt. Die ebenfalls anbietende Firma Kreuder des Vorsitzenden des Masterplanvereins MG 3.0 hatte hier das Nachsehen.
Wer die Umladestelle Luisental umbaut, konnte noch nicht ermittelt werden. Wohl aber, dass Kreuder für diese Maßnahme kein Angebot abgegeben haben soll. Möglicherweise waren die dort vorherrschenden geologischen Bedingungen zu risikobehaftet.
GU erbringen in der Regel sämtliche Lieferungen und Leistungen für die Errichtung eines Bauwerkes in eigener Zuständigkeit, so dass dieses meist schlüsselfertig an den Auftraggeber übergeben wird. Auftraggeber halten sich üblicherweise aus der Weitervergabe einzelner Gewerke heraus.
Offensichtlich nicht so bei diesen beiden Projekten und speziell bei der Vergabe der zu liefernden und zu installierenden Waagen.
Zu dem recht „überschaubaren“ Lieferantenkreis gehört auch das Mönchengladbacher Unternehmen PWS-Waagen des mittlerweise parteilosen Ratsherrn Hans-Werner Schoutz.
Dieser war mehr als 30 Jahre CDU-Mitglied und für die Dauer von 10 Jahren CDU-Ratsherr bevor er 2012 aus der Partei austrat. In diesem Zeitraum war Rolf Besten CDU-Fraktionsvorsitzender.
Hans Werner Schoutz aus der CDU ausgetreten
Auf Nachfrage teilte Schoutz unserer Zeitung mit, dass er zwar von einem GU zur Angebotsabgabe aufgefordert worden sei, offensichtlich der Günstigste war, vor der Auftragsvergabe sei ihm jedoch bedeutet worden, dass die auftraggebende GEM – was ausgesprochen ungewöhnlich ist – dem GU (nachträglich) „nahegelegt“ habe, einen anderen Waagen-Lieferanten zu beauftragen.
Sollte diese „ganz besondere“ Vorgehensweise etwas mit der „CDU-Vergangenheit“ von Schoutz zu tun haben?
Ungeachtet dessen und einer nicht nachvollziehbaren Kostenkalkulation für die Investitionen in die Abfallumladestellen war schon die Einrechnung der Investitionsumlagen in die Gebührenrechnung 2015 unzulässig, weil Finanzierungskosten als Herstellungskosten bzw. Anschaffungskosten erst ab dem Jahr in der Gebührenkalkulation berücksichtigt werden dürfen, in dem das Anlagegut erstmals für Zwecke des Gebührenhaushalts genutzt wird.
Damit verstieß die Stadt Mönchengladbach gegen den „Leitsatz 4 der Entscheidung des 9. Senats des Oberverwaltungsgerichts NRW vom 15.12.1994“:
„… 4. (Vorfinanzierungskosten) Finanzierungskosten dürfen als Herstellungskosten bzw. Anschaffungskosten erst ab dem Jahr in der Gebührenkalkulation berücksichtigt werden, in dem das Anlagegut erstmals für Zwecke des Gebührenhaushalts genutzt wird. …“
Dies setzt eine transparente Schlussrechnung voraus, die frühesten für 2016 erwartet werden konnte, weil die Planungen vorsehen, dass die Investitionen 2015 abgeschlossen sein sollen.
In der zugehörigen Beratungsvorlage 455/IX vom 28.11.2014 hatte die Stadtverwaltung hinsichtlich der „Rechtssicherheit der Gebührenfestsetzung“ erklärt:
„Die Systematik der in Mönchengladbach praktizierten Gebührenkalkulation ist in vollem Umfang gerichtlich bestätigt worden.“
Entweder sollte dieser Satz dazu dienen,
- irgendwelche Zweifler in den politischen Gremien oder aus dem großen Kreis der betroffenen Gebührenzahler davon abzuhalten, die Rechtmäßigkeit der Gebührenerhebung zu hinterfragen, oder
- der für die Gebührenermittlung zuständige Fachbereich Umweltschutz und Entsorgung wurde vom städtischen Fachbereich Recht falsch beraten, weil dieser den o.a. Leitsatz des höchsten NRW-Verwaltungsgerichts einfach nicht kannte.
Dass die Stadt sich nicht weiter auf das Klageverfahren einlassen wollte, deutet darauf hin, dass dieser Satz auf jeden Fall hinsichtlich der in 2015 eingerechneten Kosten aus den Umladestellen und den eingerechneten weiteren, von der Eigentümergemeinschaft beklagten Kostenfaktoren der Abfallgebührenrechnung, widerlegt sein dürfte bzw. nicht zutrifft.