HDZ: Im Mai 2009 sollen erste Angebote auf dem Tisch liegen
Hauptredaktion [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
Im Mai nächsten Jahres sollen der Verwaltung und der Politik erste Angebote und Vorschläge für ein großes Handels- und Dienstleistungszentrum (HDZ) vorliegen. So sieht es der Fahrplan des europaweiten Vergabeverfahrens für den Verkauf der städtischen Grundstücke am Standort des ehemaligen Schauspielhauses an der Hindenburgstraße vor.
Eine entsprechende Ausschreibung soll nach einem Ratsentscheid in der nächsten Ratssitzung am 24. September im europaweiten Amtsblatt veröffentlicht werden.
Eine europaweite Ausschreibung für das neue Einkaufszentrum ist vor dem Hintergrund aktueller Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes und des Oberlandesgerichts Düsseldorf erforderlich.
Danach hat sich die vergaberechtliche Rechtsprechung und damit auch die Grundlage für den Verkauf von Grundstücken der öffentlichen Hand in Fällen, die mit Bauverpflichtungen verbunden sind, grundsätzlich geändert.
Vorgesehen ist ein zweistufiges Vergabeverfahren. In einer ersten Auswahl der Bewerber entscheidet der Rat in Form einer Eignungsprüfung, wer in einem weiteren Schritt aufgefordert werden soll, entsprechend aussagekräftige Angebote vorzulegen.
Demnach haben Interessenten nachzuweisen, dass sie in der Lage sind, ein Einkaufszentrum in der entsprechenden Größenordnung von mindestens 15.000 und maximal 25.000 Quadratmeter zu bauen und zu betreiben.
Bis zu fünf Bewerber kommen schließlich in die engere Wahl. Am Ende entscheidet der Stadtrat, welches Unternehmen den Zuschlag erhält.
Insgesamt erlauben die städtischen Flächen des ehemaligen Theaters und des optional angebotenen Teils der Viersener Straße eine Größenordnung von rund 15.000 Quadratmeter für ein Handels- und Dienstleistungszentrum.
Daraus resultiert die festgelegte Mindestgröße für das Projekt. Wollen Anbieter mehr Fläche, müssen weitere Grundstücke von privaten Eigentümern sowie der Stadt im Gebäudeblock zwischen Croonsallee, Steinmetz-, Kleist- und Yorckstraße erworben werden.
Schließlich kann die Verkaufsfläche für das geplante Einkaufszentrum sogar um weitere 4.000 Quadratmeter auf die maximale Obergrenze von 29.000 Quadratme¬tern aufgestockt werden.
Der Hintergrund: Die ZIAG Immobilien AG, Eigentümerin der benachbarten Theatergalerie, ist an einer Erweiterung ihres Shopping-Centers um 4.000 Quadratmeter und an einer direkten Anbindung an das neue Einkaufszentrum interessiert.
Für die europaweite Ausschreibung, der gestern der Planungs- und Bauausschuss nach eingehender Beratung zustimmte, ist als weiterer Eckpunkt eine Mindestbetreiberzeit von 15 Jahren vorgesehen.
Ferner soll der Bieter die Eigentümerin der Theatergalerie in die Planungen einbeziehen und sie mit ihr abstimmen. Vernetzungen mit Einrichtungen entlang der Hindenburgstraße sind beidseitig in westlicher und östlicher Richtung planerisch denkbar.
Als Zuschlagskriterien gelten
- Wirtschaftlichkeit,
- städtebauliche Integration und Architektur,
- Nutzungskonzept und
- zeitliche Realisierung.
Für den Verkauf des Grundstückes liegt der mit der Abwicklung des Verkaufs beauftragten städtischen Entwicklungsgesellschaft ein Wertgutachten mit einem Wertansatz von rund 4,1 Millionen Euro vor.
Die Kosten für den Abriss des ehemaligen Schauspielhauses sind vom Bieter zu tragen. Die Stadt kann für Infrastrukturmaßnahmen, die sich aus dem Bau des Einkaufszentrums ergeben, bis zu 9,71 Millionen Euro zur Verfügung stellen.
Die von zwei Anwaltskanzleien begleitete Ausschreibung ist so formuliert, dass auch die Hamburger Investorengruppe ECE weiterhin die Möglichkeit hat, sich an dem Verfahren zu beteiligen.
Um andere Anbieter nicht zu benachteiligen, wird die sogenannte Projektantenstellung für ECE aufgehoben, indem alle Anbieter auf den gleichen Informationsstand gebracht werden.
Insgesamt ermöglicht die Ausschreibung eine große Bandbreite verschiedener Modelle für das neue Einkaufszentrum am Standort des ehemaligen Schauspielhauses.
Demnach können die Anbieter selbst entscheiden, ob sie ihr Modell auf das städtische Grundstück beschränken oder über die Viersener Straße hinaus beziehungsweise entlang der Hindenburgstraße ausdehnen wollen.