Hardter Lärmschutzwand: Recht oder Gerechtigkeit – Gegen oder für den Bürger
Red. Giesenkirchen [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
Die Lärmschutzmaßnahme an der A52 in Hardt wurde vor vielen Jahren geplant (DM) und gebaut (EURO). Ursprünglich sollte es ein Wall werden (Kosten 90.000.- DM), das ging aufgrund einer Fehlplanung nicht, dann wurde es ein kleinerer Wall mit einer zusätzlichen Betonwand obendrauf. Und das Ganze wurde ca. 1.000.000 EURO teuer und soll über Anliegerkosten refinanziert werden.
FWG-Chef Erich Oberem dazu in der Sitzung des Planungs- und Bauausschusses am 31. März: „ Das wäre rechtlich zwar korrekt, gerecht wäre diese Vorgehensweise aber überhaupt nicht.“ Und er möchte erreichen, dass die Verwaltung auf die Kostenumlegung auf die Anwohner verzichtet.
Für solche äußerst seltenen Ausnahmfälle gibt es einen Verwaltungsakt mit korrigierender Wirkung auf die Satzung. Diesen Akt anzuwenden, dazu forderte Oberem die Ausschussmitglieder in einer flammenden Rede auf. Akribisch wie immer hatte er die Fakten zusammengetragen und alle Anwesenden waren beeindruckt von seinem kompetenten Vortrag.
Mehrmals wiederholte und bestätigte Oberem die Rechtmäßigkeit der Abrechnung, gleichzeitig zeigte er aber auf: „ Es gibt seltene Fälle, in denen Recht nicht auch Gerechtigkeit bedeuten, dies hier ist ein solcher Fall. Stimmen sie in diesem Fall für die Satzungskorrektur, stimmen sie für den Bürger“.
Oberem wertete es als Erfolg, dass die Ausschussmitglieder in der nächsten Sitzung nach Anhörung der Rechtsabteilung entscheiden wollen.
Es gibt ihn also, den Funken Hoffnung auf Gerechtigkeit, durch diese Initiative der FWG.