Grundbesitzabgaben 2016 • Teil XII: Verwaltung korrigiert Zahl der Widersprüche gegen Bescheide nach oben • Noch 8 Klageverfahren anhängig

Hauptredaktion [ - Uhr]

[14.03.2017] Nachdem B90/Die Grünen schon im Vorjahr einen Überblick über die eingegangen Widersprüche gegen Grundbesitzabgaben 2016 erhielten, baten sie in einem Schreiben an OB Hans Wilhelm Reiners um eine „Update“.

Danach wurden ursprünglich 12 Klagen vor dem Verwaltungsgericht eingereicht, von denen noch 8 anhängig sind. Vor Jahresfrist war noch von 710 Widersprüchen die Rede.

Hier die aktuellen Fragen der Grünen und die Antworten der Verwaltung:

 

„Frage 1: Wie oft haben Gebührenpflichtige im Jahr 2016 Widerspruch gegen die Grundbesitzabgabenbescheide eingelegt?

Gegen die Grundbesitzabgabenbescheide haben im Jahr 2016 insgesamt 763 Abgabenpflichtige bzw. deren Bevollmächtigte Widerspruch erhoben.

Hierzu ist Folgendes anzumerken:

Zu den Grundstücken bzw. den Wohneinheiten sind bei den Abgabenfestsetzungen die jeweilige Sachlage sowie die entsprechenden rechtlichen Bestimmungen zu berücksichtigen. Vor diesem Hintergrund umfassen die Festsetzungen in den Abgabenbescheiden nicht immer alle Grundbesitzabgaben (Grundsteuer, Abfallentsorgungs- und Straßenreinigungs-AA/interdienstgebühren).

 

Frage 2: Wie viele davon haben sich in ihrer Widerspruchsbegründung gegen die Erhöhung der Grundsteuer B gewandt?

532 Abgabenpflichtige haben sich mit ihrem Widerspruch und in ihrer Widerspruchsbegründung gegen die Erhöhung der Grundsteuer B gewandt.

 

Frage 3: Wie viele Widersprüche wurden bis zum 31.12.2016 abschließend durch die Verwaltung beschieden und bei wie vielen Widersprüchen wurden ablehnende Widerspruchsbescheide erteilt?

Bis zum 31.12.2016 sind von der Verwaltung insgesamt 759 Widersprüche abschlie­ßend beschieden worden. Zurückgewiesen wurden insgesamt 747 Widersprüche.

 

Frage 4: Gegen wie viele Widerspruchsbescheide wurden bislang Klagen beim Verwaltungsgericht eingereicht?

Bis zur Erstellung dieses Schreibens [Anm.: 24.02.2017] sind beim Verwaltungsgericht Düsseldorf gegen die Grundbesitzabgabenbescheide 2016 insgesamt 12 Klagen erhoben worden.

Hiervon hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf 2 Klagen abgewiesen.

Ferner ist eine Klage zurückgenommen und ein Klageverfahren ist von Kläger- und Beklagtenseite für erledigt erklärt worden.

Insoweit sind derzeit 8 Klageverfahren noch nicht beendet.“

 

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