GroKo stattete Baudezernenten Dr. Bonin durch Ernennung zum Stadtdirektor potenziell mit mehr Macht aus • SPD „dealt“ mit CDU um Wohnungsbaugesellschaft
Bernhard Wilms [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
Mit der Wahl des Baudezernenten Dr. Gregor Bonin (CDU) zum neuen Stadtdirektor (Allgemeiner Vertreter des OB) kann man ernsthaft die Frage stellen: „Cui bono?“ (Wem nützt es?).
Was nützt es Dr. Bonin, dass er sich ab dem 1. April 2018 „Stadtdirektor“ nennen darf?
Finanziell momentan gar nichts.
Denn die Beförderung eines Allgemeinen Vertreters des OB (= Stadtdirektor) in die nächsthörere Besoldungsgruppe kann erst dann vorgenommen werden, wenn der Ernannte dieses Amt 8 Jahre ausgeübt hat.
Im vorliegenden Fall also frühestens im Jahr 2026. Dann wäre der am 02.04.1960 geborene Münsteraner 66 Jahre alt und stünde kurz vor seiner Pensionierung.
Dafür, dass die dann mögliche Besoldungserhöhung sich auf seine Pension auswirken würde, müsste er noch zwei weitere Jahre als Stadtdirektor im Amt bleiben. Das wäre 2028 und Bonin wäre dann 68 Jahre alt.
Die Funktion der allgemeinen Vertretung ist nicht als eigenständiges Amt im statusrechtlichen Sinne zu verstehen, sondern nur als (zuweisbarer und widerruflicher) funktioneller Teil des Amtes eines Beigeordneten.Vor diesem Hintergrund war es kaum nachzuvollziehen, warum er nach der Wahl durch die GroKo in seinen Dankesworte (wieder) das Thema „mg+Wachsende Stadt“ betonte.
„Nach außen“, also außerhalb der Verwaltung kann der Allgemeine Vertreter des OB nur dann „wirken“, wenn er den Chef der Verwaltung, den amtierenden Oberbürgermeister, in seiner Funktion als Hauptverwaltungsbeamter (HVB), vertreten darf.
Ausgenommen hiervon sind also alle Angelegenheiten, die den ehrenamtlichen Stellvertretern des OB (also den drei ehrenamtlichen Bürgermeister) vorbehalten sind, wie die vertretungsweise Leitung von Ratssitzungen und Repräsentationsaufgaben.
„Nach innen“ wird die Wahl Bonins zum Stadtdirektor als geplanter Machtzuwachs eingestuft.
Ist der amtierende HVB nicht im Dienst, kann der Allgemeine Vertreter Entscheidungen treffen (und natürlich auch verantworten), die über die fachliche Zuständigkeit für sein Dezernat VI hinaus gehen.
Er ist im Vertretungsfall also auch entscheidungsbefugt in Angelegenheiten der übrigen Dezernate.
Was „Entscheidungsbefugnisse in Angelegenheiten der übrigen Dezernate“ bedeutet, hat der ehemalige HVB Norbert Bude (SPD) praktiziert, als er kurz vor dem Ende seiner Amtszeit im Jahr 2014 gegen das Votum es Baudezernenten Andreas Wurff, Baudezernat anwies, in Sachen Jessen/Kaufland das Baugesuch (seines Vermieters) Jessen positiv zu bescheiden und damit den Weg für den Bau des umstrittenen Kaufland-Verbrauchermarktes in Holt frei machte.
Vor diesem Hintergrund war die Wahl Bonins zum „Allgemeinen Vertreter des Hauptverwaltungsbeamten“ mehr als nur eine Petitesse und damit auch die Tatsache, dass die CDU-Fraktion intern die Wahl zwischen zwei Kandidaten hatte: Dr. Gert Fischer (62) und Dr. Gregor Bonin (58).
Für Fischer konnte es oberflächlich betrachtet eigentlich nur um den Titel auf den Visitenkarten und dem Türschild gegangen sein, denn finanziell hätte ihm der „Stadtdirektor“ nichts gebracht.
Dafür hätte er aber für den Rest seiner Amtszeit bis 2022 mehr verwaltungsinterne Macht erhalten.
Insofern verwundert es dann auch nicht, dass er sich einer fraktionsinternen Vor-Auswahl überhaupt gestellt hat. Mit 17 zu 9 Stimmen ging er daraus allerdings nur als „2. Sieger“ hervor.
Unter bestimmten Voraussetzungen „profitiert“ Bonin also dreifach: Macht, Titel und Geld, wobei es – wie gesagt – bei letzterem zeitlich knapp werden könnte.
Anders wäre es, wenn er – wie man munkelt – bei der Kommunalwahl 2020 für die CDU als OB antreten und gewählt werden würde. Davon würde er dann „nachhaltiger“ profitieren.
Nicht nur vom Sprung in die Besoldungsgruppe 10 (über 140.000 EURO pro Jahr), sondern auch davon, dass er schon 2025, also drei Jahre früher, mit einem dann erhöhten Pensionsanspruch in den Ruhestand eintreten könnte.
Dass die SPD als Kooperationspartner der CDU in der Mönchengladbacher GroKo auf die Nominierung eines eigenen Kandidaten verzichtete, ist Ergebnis eines „Personal-Deals“.
Im Gegenzug gestand die CDU der SPD nämlich die Federführung beim Thema Wohnungsbau zu.
Damit einher gehen soll auch die Besetzung der Leitung einer oder beider oder einer neuen Wohnungsbaugesellschaft.
Derzeit werden beide städtischen Wohnungsbauunternehmen (GWSG GmbH und Kreisbau AG) von Hans-Jürgen Meisen geführt, der in Kürze in den Ruhestand gehen wird.
Das könnte gegebener Anlass dafür sein, die schon seit Jahren in der politischen Diskussion stehende Verschmelzung dieser beiden Gesellschaften in Gang zu setzen.
Diese Verschmelzung war vordergründig daran gescheitert, weil man glaubte, das Zusammengehen einer GmbH und einer AG wäre gesellschaftsrechtlich schwierig.
Tatsächlich jedoch schien es eher an den Personalien der Führungsspitzen gelegen zu haben, da beide im Besitz eines CDU-Parteibuches sind.
Die GWSG jedenfalls wird in das bis vor Kurzem noch von der städtischen Sozialholding genutzte Bürogebäude an der Königstraße umziehen.
Wem immer der SPD-Fraktionsvorsitzende Felix Heinrichs mit dem „Personal-Deal“ etwas Gutes tun möchte, der neue Geschäftsführer des neuen städtischen Wohnungsbauunternehmens (mit SPD-Parteibuch?) kann sich bei seinen Gehaltsvorstellungen an diesen aktuellen Jahresgehältern (Stand:31.12.2015) orientieren:
GWSG-Geschäftsführer: 91.100 EURO + Sachleistungen (Pkw) + Altersvorsorge
Vorstand Kreisbau AG: 150.873 EURO + Sachleistungen (Pkw) + Altersvorsorge