Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung in Nordrhein-Westfalen • Beamtenbund informiert … auch interessierte Bürger

Red. Politik & Wirtschaft [ - Uhr]

Für Donnerstag, 12.11.2015, 17:00 Uhr lädt der Kreisverband des Deutschen Beamtenbundes DBB Mönchengladbach zu einer Infoveranstaltung zum Thema „EGovernment-Gesetz NRW – Digitale Verwaltung ohne uns?“ in das Vereinsheim des TV 1848, Bökelstraße 63, 41063 Mönchengladbach ein.

Was will das EGovGesetz?

Werden auf dem Weg zur Digitalen Verwaltung die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausreichend beteiligt?

Wie sieht künftig der Arbeitsplatz in der Verwaltung aus?

Diese Fragen bewegen und betreffen die Beschäftigten des Öffentlichen Dienstes.

Aber nicht nur diese. Auch die Bürger werden zukünftig davon profitieren, wie der DBB erklärt.

Das E-Government-Gesetz ist ein Meilenstein in der Öffentlichen Verwaltung auf dem Weg zu Digitalen Bürgergesellschaft.

Es sollen die grundlegenden Voraussetzungen für einfachere, nutzerfreundlichere und effizientere elektronische Verwaltungsdienste geschaffen werden.

Das Verhältnis zwischen Bürgerinnen und Bürgern und Verwaltung wird dadurch deutlich geändert.

Von der CIO-Stabsstelle beim Ministerium für Inneres und Kommunales NRW wird Ministerialsrat Dr. Köster zum aktuellen Stand des Gesetzesvorhabens berichten und zu inhaltlichen Fragen und den praktischen Auswirkungen Stellung beziehen.

Mit der Umsetzung des EGovG werden auch die Bürgerinnen und Bürger künftig anders mit der Verwaltung kommunizieren.

Die durchschnittlich 1,7 Behördengänge pro Jahr sollen künftig durch neue digitale Kommunikationswege verringert werden.

Nur wenn noch ein persönliches Erscheinen durch Gesetz vorgeschrieben ist, wie für die Unterschrift auf dem Personalausweis, ist ein Termin in der Behörde erforderlich.

Mit dem neuen Gesetz sind die Verwaltungen verpflichtet elektronische Kommunikationswege bereit zu stellen.

Mindestens E-Mail über DeMail muss zur Verfügung gestellt werden.

Daneben können auch Anträge, Bescheinigungen oder auch Genehmigungen über spezielle elektronische Verfahren über das Internet beantragt werden.

Bürgerinnen und Bürger müssen sich dann digital mit einem Lesegerät für ihre elektronischen Personalausweise am Smartphone, Tablet oder PC gegenüber den Behörden identifizieren.

Damit das bundesweit funktioniert, werden alle Gesetze einheitlich beschrieben, es werden einheitliche Prozesse definiert und einheitliche Formulare bereitgestellt.

Jeder kann damit von überall standardisiert mit den Behörden auf elektronischem Wege in Kontakt treten.

Beispielsweise wird das Verfahren zur Gewerbeanmeldung für alle Behörden im Bund, Land und Kommune vereinheitlicht.

Es wird ein bestimmtes Verfahren festgeschrieben, das weder ein persönliches Erscheinen, noch die Schriftform erfordert.

Jeder kann die Genehmigung jederzeit überall bei seiner zuständigen Behörde beantragen.

Das Verfahren ist immer das gleiche und elektronisch möglich.

Damit ändern sich natürlich die Aufgaben der Beschäftigten in den Behörden, aber auch Bürgerinnen und Bürger werden anders mit den Behörden in Kontakt treten.

Die digitalen Anwendungen werden natürlich barrierefrei sein.

Erklärte Ziele sollen sein:

  • Die Verfahren werden schneller bearbeitet, Entscheidungen sind aktuell und bundeseinheitlich.
  • Formulare sind so auch einfacher in verschiedensten Sprachen verfügbar und Neuankömmlingen besser vermittelbar.
  • Die Verfahren sind unbestechlich, weil es keine Ermessensspielräume mehr gibt.
  • Emotionale Differenzen zwischen Antragsteller bzw. Kunde und dem Sachbearbeiter in der Behörde werden vermieden und führen zu mehr Rationalität.
  • Entscheidungen werden sicherer.

In welchem Umfang und in welchem Zeitraum diese Ziele – auch in Mönchengladbach – erreicht werden könnten, wird Dr. Köster sicherlich einzuschätzen wissen.

 

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