Friedhöfe drei Tage vor Allerheiligen für PKW geschlossen
Red. Wickrath [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
Die städtischen Friedhöfe sind vor Allerheiligen in der Zeit vom 28. bis 30. Oktober für private PKW geschlossen. Ausnahmen an diesen Tagen sind nur möglich für Schwerbehinderte mit amtlichem Ausweis und dem Eintrag „G“ sowie für zugelassene Firmen in Ausübung ihrer gewerblichen Tätigkeiten.
Auf den Friedhöfen im Stadtgebiet werden zu Allerheiligen, Volkstrauertag und Totensonntag in diesem Jahr auf städtischen Ehrengräbern und Ehrenplätzen sowie auf den Kriegsgräberanlagen 65 Kränze niedergelegt. Zurzeit werden im Rahmen der Herbstbepflanzung auf den städtischen Friedhöfen ca. 11.000 Silberblatt, Heidepflanzen und Stiefmütterchen gepflanzt.
Die Friedhofsverwaltung bittet die Besucher und Nutzungsberechtigten, das Laub von Grabstätten direkt in die zur Verfügung stehenden Behälter zu bringen. Das Abkehren und anschließende Liegenlassen des Laubes auf den Wegen ist nicht zulässig und führt auch für andere Friedhofsbesucher zu erheblichen Beeinträchtigungen.
Allgemeine Informationen zu Friedhöfen: Von der Abteilung Grünflächen und Friedhöfe werden 13 städtische Friedhöfe, vier Ehrenfriedhöfe und fünf geschlossene jüdische Friedhöfe mit insgesamt rund 144 Hektar Gesamtfläche unterhalten. Darüber hinaus werden 4.063 Kriegsgräber, wovon 1.851 auf Ehrenfriedhöfen liegen, gepflegt.