Fachbereich Tiefbau und Stadtgrün berücksichtigt wieder einmal vorbildlich die Belange von Menschen mit Behinderungen • VdK lobt normgerechte Planung an der Schlachthofstraße
Bernhard Wilms [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
Nach und nach verinnerlichen städtische Fachbereiche bei ihren Planungen die Belange von Menschen mit Behinderungen ohne dass die Behindertenverbände bei jeder baulichen Maßnahme im Nachhinein „die Finger in die Wunde“ legen müssen.
Für den Fachbereich Tiefbau und Stadtgrün gehört das Einbeziehen der Behindertenbelange in die Planungen schon seit Jahren zur Selbstverständlichkeit.
Auch, dass dessen Mitarbeiter ein Gespür dafür entwickelt haben, die städtische Stabstelle Inklusion rechtzeitig einzubinden.
Neustes Beispiel dafür ist eine rollstuhlgerechte Umgestaltung einer Verbindungsrampe zwischen dem viel genutzten Weg entlang der Schlachthofstraße auf der ehemaligen Bahntrasse zwischen Mülfort und Geneicken und der tieferliegenden Schlachthofstraße im Bereich „Backeshof“.
„Vorbildlich ist die Ausgestaltung der Rampe unter Berücksichtigung der einschlägigen Normen, die im Gegensatz zur bisherigen Rampe eine gefahrfreie Nutzung nicht nur durch Rollstuhlfahrer, sondern auch durch Eltern mit Kinderwagen, Menschen mit Rollatoren und andere mobilitätseingeschränkte Nutzer möglich macht“, erklärt der im VdK-Kreisvorstand für das Thema „Inklusion“ federführende Werner Knor.
Eine solche Selbstverständlichkeit erwarten der VdK und die übrigen, in der ARGE der Mönchengladbacher Behindertenverbände zusammengeschlossenen Organisationen auch von anderen Fachbereichen, insbesondere von denen, die nicht selbst planen, sondern Planungen in Auftrag geben, ergänzt Knor.