Methangas-Anlage Wanlo: Recht zurecht gebogen und auf den Kopf gestellt?
Hauptredaktion [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
Bekanntlich ist die Stadt Mönchengladbach zu 50% an der NVV AG beteiligt; die restlichen 50% hält die RWE. Städtische Vertreter im Aufsichtsrat der NVV sind:
- Lothar Beine (SPD), Aufsichtsratsvorsitzender
- Norbert Bude (SPD)
- Joachim Hüskens (Bündnis 90/Die Grünen)
- Dr. Hans Peter Schlegelmilch (CDU)
Um Entscheidungen im Aufsichtsrat treffen zu können, müssen deren Mitglieder von ihren Gesellschaftern dazu ermächtigt werden. Für die Städtischen Vertreter entscheidet der Rat.
In den Beratungsvorlagen heißt dann dazu immer:
Der Rat beschließt: „… Die Aufsichtsratsmitglieder werden ermächtigt, … zuzustimmen.“
Das ist die „normale“ (= rechtlich korrekte) Abfolge und gilt für Änderungen von Gesellschafterverträgen, Eingehen von Kooperationen und natürlich auch für Neu- oder Ausgründungen.
Wie bei vielen anderen Dingen im Zusammenhang mit der Methangas-Anlage Wanlo war auch die Gründung der Biogas Mönchengladbach Süd GmbH & Co. KG nicht „normal“. Das klingt beim ersten Hinsehen “harmlos“, ist es aber keineswegs.
Denn hier wurde nach Ansicht eines Fachanwaltes die „Abfolge“ unzulässigerweise sozusagen „auf den Kopf gestellt“.
Da helfe es auch nicht, dass behauptet werde, es sei „gängige Praxis“. Man könne nicht eine Gesellschaft gründen, und darauf hoffen, dass die Entscheidungen in den letztlich bestimmenden Gremien schon so fallen würden, wie man es sich wünsche. Recht sei schließlich kein „Wunschkonzert“.
Nach BZMG-Informationen prüfen derzeit – unabhängig voneinander – einzelne Ratsmitglieder und von der Methangas-Anlage betroffene Bürger gegen die „vorgezogene“ und nach ihrer Auffassung unrechtmäßige Gesellschaftsgründung und gegen die dafür Verantwortlichen vor Gericht zu ziehen.
Dazu, ob sie zunächst das Ergebnis des laufenden planungsrechtlichen Verfahrens abwarten wollen, wollte niemand etwas sagen.
Unabhängig davon, aber dennoch in diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, welches Risiko die Stadt Mönchengladbach bei einem Investitionsvolumen von 10,5 Mio. EURO letztendlich eingegangen ist.
1.
Jose schrieb am 25.09.2010 um 21:39 Uhr:
Die Auflösung dieses „Rätsels“ wäre interessant. „Wäre“, weil ich nicht sicher bin, dass wir es je erfahren werden.
Das Bauchgefühl des Bürgers und Wählers sagt: Nein, das ist nicht mit rechten Dingen zugegangen! Wozu noch abstimmen, wenn schon alles gelaufen ist?
Die Politik wird mit irgendwelchen Ausreden kommen und erklären, dass alles bestens und „normal“ sei.
Was zurückbleibt ist ein sehr unangenehmer Beigeschmack und der Bürger, der sich verdummt fühlt. Üble Sache.
Besonders schlimm: sie scheinen alle zusammen unter einer Decke zu stecken, wenn ich die Auflistung über die Besetzung des Aufsichtsrates sehe.
„Besetzung“ passt, denn man kommt sich als Bürger immer mehr vor wie in einem schlechten Film. Oder gar Kommödie.
In letzterer hat man meistens wenigstens was zu lachen. In diesem Fall bleibt es einem im Halse stecken, und es ist überhaupt nicht mehr komisch. Eher tragisch. Eine Frechheit.
Stellt sich zwingend die Frage: Für wen sind die Politiker da, für die Bürger oder die NVV/RWE?
Wie wurde ein Prokurist der NVV hier schon mal zitiert: Die Sache wird durchgewunken – ohne kritische Reflexion, ohne Nachfrage, ohne wirklichen Sachverstand.
Scheint leider zu stimmen.