Bürgerinitiative „Windkraft mit Abstand“ bringt ihre Themen in den Kommunalwahlkampf • Parteien sollen 7 Fragen beantworten

Red. Politik & Wirtschaft [ - Uhr]

Mancher Politiker glaubte bislang, er oder seine Partei würden bestimmen, was im bevorstehenden Kommunalwahlkampf zum Thema werde. Die müssen sich nun eines Besseren belehrt sehen.

Die Bürgerinitiative „Windkraft mit Abstand“ macht mit 7 Fragen an die Parteien, die nach dem 25.05.2014 in den Rat einziehen möchten, einen Anfang.

„Obwohl sich erfreulicherweise einige Parteien schon mit grundsätzlichen Aussagen zu weiteren Windrädern auf Mönchengladbacher Gebiet geäußert haben, wollen wir mit sieben Fragen auch die um Positionierungen bitten, die immer noch zögern“, sagt Günter Heymanns unserer Zeitung.

Man habe bisher über 6.000 Unterschriften gegen weitere Windräder zusammen und sehe sich verpflichtet, diesen Unterstützern und den vielen Mitgliedern der BI eine Gegenüberstellung der Antworten der Parteien zu liefern.

Am 02.04.2014 hofft man, alle Antworten vorliegen zu haben.

„Wenn sich Parteien bis dahin nicht geäußert haben, dann ist das eben so. Dann wissen die Wähler auf jeden Fall woran sie sind,“ so Heymanns weiter, denn keine Antwort sei auch eine Antwort.

Im Schreiben der BI an die Parteien heisst es u.a.: „Die NEW hat zwar noch keinen Antrag auf Änderung des Flächennnutzungsplanes (FNP) und die Errichtung dieser Anlagen gestellt, die Tatsache jedoch, dass die NEW auf eigene Kosten eine Potenzialstudie für das gesamte Stadtgebiet in Auftrag gegeben hat, ist ein eindeutiges Indiz dafür, dass diese städtische Tochter nicht von ihrem Vorhaben abzulassen gedenkt und dass in Kürze mit entsprechenden Anträgen zu rechnen ist.“ (Zitat Ende)

Auch wenn diese Anträge offensichtlich mit Rücksicht auf die Kommunalwahl am 25.05.2014 erst danach gestellt würden, sei es schon jetzt an der Zeit, die Parteien um konkrete Aussagen zu bitten.

Die Fragen der BI „Windkraft mit Abstand“ stehen hier als PDF zum Download zur Verfügung. 

Sie lauten:

In Mönchengladbach existiert ein rechtsgültiger Flächennutzungsplan in dem zwei Windvorrangzonen ausgewiesen sind. Es besteht keine Verpflichtung, weitere Windvorrangzonen auszuweisen.

Frage 1: Welche grundsätzliche Position nimmt Ihre Partei dazu ein?

 

Die NEW AG plant über die vorhandenen Standorte für Windkraftanlagen (WKA) in Wanlo und Piperlohhof hinaus zwei weitere Standorte in der Nähe des Hardter- und des Buchholzer Waldes mit jeweils zwei WKA.

Dazu ist nach einschlägiger Rechtsprechung eine das gesamte Stadtgebiet umfassende Potenzialanalyse erforderlich, die die NEW AG in Auftrag gegeben hat.

Nicht auszuschließen ist, dass auf Basis der Analyseergebnisse auch andere Investoren im Mönchengladbacher Stadtgebiet WKA errichten wollen.

Frage 2: Wie will Ihre Partei verhindern, dass die NEW oder andere Investoren zu den vorhandenen 13 WKA weitere errichten können?

 

In NRW gelten für WKA keine festen Abstandsregeln (in Metern) zur Wohnbebauung.

WKA zählen in NRW zu den Industrieanlagen und unterliegen hinsichtlich der Abstände zur nächsten Wohnbebauung der TA-Lärm, wodurch Abstände von 3,5-fache der Höhe der WKA möglich sind. Bei einer WKA mit einer Anlagenhöhe von 150 Metern würde ein solcher Abstand nur etwa 500 Meter als zulässig denkbar sein.

Als vertretbar wird in Fachkreisen ein Abstand die so genannte „10-H-Regelung“  angesehen, was bei 150 Meter Anlagenhöhe zu einem Abstand von 1.500 Meter von der nächsten Wohnbebauung führen würde.

Frage 3: Welche Position vertritt dazu Ihre Partei?

 

Bekanntlich wenden sich in Mönchengladbach über 6.000 Bürger gegen die nach TA Lärm zu kurzen Abstände von WKA zur nächsten Bebauung und haben dies auch durch Unterschriften zum Ausdruck gebracht.

Weitere Willensbekundungen sind geplant und zu erwarten.

Frage 4: Wie wird Ihre Partei sich für die Durchsetzung dieses Bürgerwillens einsetzen?

 

Anerkannte Institute bescheinigen WKA den gesundheitsgefährdenden Infraschall, gegen dessen Auswirkungen nur ein großer Abstand zur Wohnbebauung helfen würde.

Frage 5: Welche Position nimmt Ihre Partei zu diesen Gefährdungen ein?

 

Waldgebiete sind Naherholungsgebiete. Durch WKA werden solche Naherholungsgebiete zersiedelt und zerstört, und dort Lärm erzeugt, wo bislang keiner zu empfinden ist.

Im Gegensatz zum Landesdurchschnitt NRW, dessen Fläche aus 26% Waldfläche besteht, verfügt Mönchengladbach über weniger als 12%.

Frage 6: Wie will Ihre Partei verhindern, dass die Naherholungswirkung Mönchengladbacher Wälder durch WKA zerstört wird?

 

Voraussetzung und Folge der Errichtung von WKA ist die Versiegelung großer Flächen.

Dazu zählt neben einer Stellfläche von mindestens 40 Meter x 40 Meter u.a. und für den Kran 69 Meter x 94 Meter, die Mindestanforderung einer befestigten Fahrbahnbreite von mindestens 5.50 Meter, im Kurvenbereichen ca. 30 Meter bei einem Kurvenradius von ca. 32 Metern, die an 365 Tagen pro Jahr (24 Stunden lang) befahrbar gehalten werden müssen.

Frage 7: Wie will Ihre Partei diese unnötige Flächenversiegelung verhindern?

 

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