GroKo will HSP-Maßnahme 2014-0216 „Konditionierte Eventualsteuererhöhung“ verhindern [mit Audio]
Hauptredaktion [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
Wenn sich die GroKo bis zum 03.12.2014 im Finanzausschuss und spätestens in der Ratssitzung am 17.12.2014 nicht anders besinnt, könnte sie die Genehmigung des Haushalts 2015 durch die Kommunalaufsicht in Düsseldorf gefährden.
In der Ratssitzung am 01.10.2014 hatte Kuckels die „Konditionierten Eventualsteuererhöhung“ als notwendig erachtet, um für den Fall, dass die Bundesregierung den Kommunen die im Berliner GroKo-Koalitionsvertrag angekündigten Entlastungszahlungen nicht zur Verfügung stellen würde, einen ausgeglichen Haushalt vorweisen zu können.
So der durchaus gut erklärte Vorschlag des Kämmerers in seiner Rede zur Einbringung des Haushalts 2015.
Kuckels selbst ist davon überzeugt, dass diese Bundesmittel fließen werden und somit auf Erhöhungen der Gewerbe- und/oder Grundsteuer verzichtet werden kann.
Nicht jedoch die Kommunalaufsicht bei der Bezirksregierung in Düsseldorf. Diese verlangt den Beschluss einer Alternative für einen eventuellen Wegfall der Gelder aus Berlin.
Dies bestätigte Bernd Kuckels in einem BZMG-Gespräch:
Sollte also die von der Verwaltung vorgeschlagene HSP-Maßnahme 2014-0216 am 17.12.2014 vom Rat nicht beschlossen werden und die Mittel aus dem Bundesteilhabegesetz (ab 2018) bis dahin definitiv nicht vom Bund beschlossen werden, kann es passieren, dass schon der Haushalt 2015 nicht genehmigt wird.
Dass die beiden GroKo-„Spitzen“ Dr. Hans Peter Schlegelmilch (CDU) und Felix Heinrichs (SPD) bereit sind, nicht kalkulierbare Risiken einzugehen, ist spätestens seit ihrem „Rock-im-JHQ-Flop“ bekannt.
Werden sie in ähnlicher Weise agieren, wenn es um den Haushalt 2015 geht?