Wie funktioniert Kommunalpolitik? – Eine Antwort in acht Teilen – Teil III: Die Wahlen
Erich Oberem (†) [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
Gewählte Organe können nur wirken, wenn sie Bestandteil einer Organisation sind. Diese Organisation ist die „Gemeindeverwaltung“.
Die wiederum besteht aus dem Rat einerseits und dem „Bürgermeister“, der in kreisfreien Städten in der Größe von Mönchengladbach „Oberbürgermeister“ heißt. Der Rat ist das Oberste Organ der Gemeinde.
Er besteht aus den von den Bürgern gewählten Mitgliedern. Die Bürger wählen auch den Oberbürgermeister, der dadurch Mitglied des Rates wird. Bürger sind nur die Einwohner, die zu den Gemeindewahlen wahlberechtigt sind.
Die ersten Schritte zu „funktionierender Kommunalpolitik“ sind also die Wahl des Rates und die Wahl des Oberbürgermeisters.
Ob sich die Bürgerschaft der Tatsache bewusst ist, dass ihr Wahlverhalten bereits Teil von Kommunalpolitik ist, lässt sich daran messen, wie viele Bürger von ihrem so gestalteten Mitwirkungsrecht in der Kommunalpolitik Gebrauch machen.
Etwas mehr als 50 % der Wahlberechtigten für den Rat und noch weniger für die Oberbürgermeisterwahl nutzen diese Mitwirkungsmöglichkeit in Mönchengladbach.
Das ist gemessen an der Bedeutung dieser Akte als funktionierende Kommunalpolitik wenig, zu wenig.
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