Wie funktioniert Kommunalpolitik? – Eine Antwort in acht Teilen – Teil VI: Die Entscheidungen
Erich Oberem (†) [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
Man erkennt, dass die bei Schützenfesten, Karnevals- und Sportveranstaltungen auftretenden „Offiziellen“ wenig geeignet sind anzuzeigen, wie Kommunalpolitik funktioniert. Sie sind allenfalls „schmückendes Beiwerk“.
In den Gremien sind diese Akteure aber wichtig, weil sie bei Abstimmungen mitwirken.
Zur Abstimmung stehen in der Regel die vom Oberbürgermeister oder in seiner Vertretung von einem Beigeordneten unterzeichneten „Beratungsvorlagen“.
Diese dokumentieren die von der Verwaltung vorbereiteten Entscheidungen.
Sie bestehen aus einem Beschlussvorschlag und einer Begründung. Abgestimmt wird über den Beschlussvorschlag.
Die Begründung wird nicht Bestandteil des Beschlusses.
Nicht nur der Oberbürgermeister kann Beschlüsse vorschlagen. Dieses Recht haben auch die Fraktionen.
Fraktionen sind die Mitglieder des Rates oder einer Bezirksvertretung, die einer von der Bürgerschaft bei der Kommunalwahl gewählten Partei oder sonstigen Wählergruppe angehören.
Im Rat haben Fraktionsstatus nur Gruppierungen, denen mindestens drei Personen angehören, in den Bezirksvertretungen mindestens zwei.
Ist es gelungen, einen „Politiker“ für ein „Bürgeranliegen“ so zu interessieren, dass er dazu einen Beschluss erwirken möchte, muss er dafür sorgen, dass das Anliegen in der Fraktion anerkannt wird.
Die Fraktion zeigt dem Oberbürgermeister an, dass sie das Anliegen zum Beratungsgegenstand in einer Sitzung machen möchte.
Sie übermittelt dem Oberbürgermeister bis 10 Tage vor der Sitzung eine Beratungsvorlage. Dabei beantragt sie, der Oberbürgermeister möge die Angelegenheit auf die Tagesordnung der ausgewählten Sitzung setzen.
Dem Wunsche muss der Oberbürgermeister folgen. In der Sitzung wird über die Angelegenheit beraten und abgestimmt.
Weiter mit Teil VII: Die Bürgerbeteiligung