Lärmaktionsplanung & Öffentlichkeitsbeteiligung: Erich Oberem mit richtungweisendem Vorschlag [mit PDF]
Red. Politik & Wirtschaft [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
Im Verlauf der Sitzung der Bezirksvertretung Nord am letzten Mittwoch (14.09.2011) überraschte Erich Oberem (FWG) mit einem dezidierten Vorschlag, bei dessen Umsetzung die Einbindung der Öffentlichkeit und damit die Bürgerbeteiligung – nicht nur in Bezug auf die Lärmaktionsplanung – eine neue Qualität erhalten könnte.
Mit der Beratungsvorlage zum Lärmaktionsplan schlug die Verwaltung vor, dass nach Kenntnisnahme des Entwurfs durch die Bezirksvertretungen, des Umweltausschusses und des Planungsausschlusses der Planungsausschuss die Offenlegung des aktuellen Entwurfs beschließen und damit die Bürgerbeteiligung einleiten solle.
Im Verlauf der Beratung des Entwurfs in der BV Nord schlug Erich Oberem (FWG) vor, die Offenlegung erst dann vorzunehmen, wenn die Fraktionen sich zu der über 120 Seiten starken Ausarbeitung ihre Meinungen gebildet haben.
Oberem dazu gegenüber BZMG: „Wenn die Bürger ihre Stellungnahmen zum Entwurf des Lärmaktionsplanes abgeben, müssen sie auch wissen, welche Positionen die einzelnen Fraktionen dazu im Allgemeinen und zu speziellen Problembereichen in unserer Stadt beziehen.“
Aus diesem Grund sei es sinnvoll, dass zunächst die Gremien von der Beratungsvorlage „Kenntnis nehmen“ und erst nach erneutem „Durchlauf“ durch die BV und den Umweltausschuss der Planungs- und Bauausschuss die Offenlegung beschließt.
Da Oberem in der BV Nord als beratendes Ratsmitglied kein Antragsrecht hat, übernahm CDU-Fraktionssprecher Pauls diesen Part und stellte seinerseits den Antrag in der aktuellen Beratungsvorlage den Passus zur Beteiligung der Öffentlichkeit durch den Planungs- und Bauausschuss zu streichen; diesem Antrag wurde einstimmig entsprochen.
Zu Oberems Vorschlag meinte die Sprecherin der „aktion Durchblick Mönchengladbach“, Hannelore Huber, die sich seit langem auch mit der Verkehrsentwicklung in Mönchengladbach befasst, dies sei sehr interessant.
„Wenn ich das richtig verstehe, würden die Stellungnahmen von Parteien bzw. Fraktionen auf diese Weise integraler Bestandteil von Offenlegungsunterlagen. Das begrüßen wir. Ich kann mich nicht erinnern, dass in einer Offenlegung irgendwann einmal die Stellungnahme von Politikern auf diesem Weg bekannt gegeben wurden,“ meinte Huber.
Das könne zu einem Vorbild für weitere Offenlegungen werden. Damit müssten die Bürger sich bei ihren Stellungsnahmen und Hinweisen, beispielsweise auch zu Bebauungsplänen nicht mühsam durch Presseerklärungen von Fraktionen und Parteien arbeiten, um die Möglichkeit einer entsprechenden politischen Einordnung zu haben.
Auch Frank Sentis, einer der Sprecher der IG Schürenweg, begrüßt auf BZMG-Nachfrage den Vorschlag von Erich Oberem.
„Es kann nur zielführend sein, wenn vor einer Offenlegung für die Bürgerschaft, bereits die Politik, sozusagen als verlängerter Arm der Bevölkerung, erste Korrekturen und Stellungnahmen abgegeben hat und die Bürger diese dann auch nachlesen können,“ meint Sentis.
Ein Lärmaktionsplan müsse das Ziel haben, betroffene Anwohner vor gesundheitsschädigender Lärmbelastung zu schützen. Hier seien vor allen Dingen die Politiker der Bezirksvertretungen mit ihrem direkten Kontakt zu den Anwohnern gefragt.