Grundstücksübertragung an EWMG – Teil III: FWG wird nicht zustimmen
Red. Politik & Wirtschaft [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
Morgen, 10.09.2013, findet um 15:00 Uhr im Klärwerk an der Niersdonker Straße 10, die nächste öffentliche Sitzung des Planungs- und Bauausschusses statt. Eines der Themen ist die umstrittene Übertragung von städtischen Grundstücken an die EWMG. Die FWG wird diesem Verwaltungsvorschlag nicht zustimmen, wie Fraktionsvorsitzender Bernd Püllen mitteilt.
Schon in der Sitzung der BV Ost am 05.09.2013 hatte die FWG beantragt, die Verwaltung möge die gesamte Vorlage zurückziehen.
Da dies nicht geschah, solle die BV Ost das Ansinnen des Beteiligungsmanagements ablehnen, da die Beratungsvorlage inhaltlich und sachlich völlig unzureichend und unpräzise ist.
„Dies hat sich durch den Vortrag von Herrn Vossieg überdeutlich bestätigt. Er konnte keine finanziellen Vorteile für die Stadt darstellen. Herr Vossieg sprach nur von Erwartungen, die sich einstellen könnten“, sagt Bernd Püllen.
Bereits in der BV Süd hatte Vossieg erklärt, dass „Planung den Zufall durch Irrtum ersetze.“
In der BV Ost wies Vossieg darauf hin, dass – wenn Grundstücke nicht übertragen würden – diese in Zukunft nicht mehr beplant werden könnten.
Püllen weiter: „Die politischen Vertreter sind demnach aufgefordert, Grundstücke aus dem städtischen Bestand in die EWMG zu übertragen, die nicht zuordnungsfähig sind, denn in der Eröffnungsbilanz der Stadt (hier Bilanzposition Infrastrukturvermögen) sind noch nicht einmal die Hälfte der in Rede stehenden Grundstücke identifizierbar.“
Auch die Höhe und die Ableitung des Wertes der Grundstücke seien nicht erklärbar, obwohl der Gesamtwert aller Grundstücke auf den Cent genau in der Beratungsvorlage angegeben wird.
In zwei Ratsentscheidungen, am 21.12.2010 und am 27.09.2012, wurde beschlossen, dass bei Veräußerung von städtischen Grundstücken ein Konzept erarbeitet werden sollte, das differenziertere Aussagen enthält als nur die Angabe eines Kaufpreises.
Bei bebauten Grundstücken sollten zudem noch weitere Aussagen über die Immobilie getroffen werden (z.B. Nutzung, Leerstand).
„Diese Konzepte stehen noch aus,“ so Püllen.
Dennoch solle ohne Kenntnis, um welche Grundstücke es sich genau handelt, und über welche Werte bei den einzelnen Grundstücken gesprochen wird, eine Entscheidung herbeigeführt werden.
Detailliert bekannt sei lediglich der Gesamtwert der zu übertragenden Grundstücke in Höhe von 6.911.513,65 €.
„Die FWG kann angesichts der „Qualität“ dieser Vorlage eine Übertragung von städtischem Eigentum nicht verantworten“, schließt Püllen.
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Im September 2012 hatte die Ratsmehrheit die von Bude vorgeschlagene HSP-Maßnahme 0136 gestrichen.
Der Vorschlag „Einlage von Grundstücken zur Reduzierung des operativen Verlustes der EWMG und damit Reduzierung der Zahlungen aus dem §17 (7) des Gesellschaftervertrages“, wurde als „kameralistischer Trick“ angesehen (FDP). Die SPD hatte diesen Abschnitt als „Gründungsfehler“ im EWMG-Gesellschaftervertrag bezeichnet.
Sollten weitere Fraktionen eine ähnliche Position einnehmen, wie die FWG, dürfte es für OB Norbert Bude (SPD) und Kämmerer Bernd Kuckels (FDP) schwer werden, den Haushaltssanierungsplan in der vorgesehenen Weise fortzuschreiben.
Schließlich fehlen jährlich ca. 6 Mio. EURO durch Reduzierung der Stärkungspakt-Zuwendungen des Landes und (mindestens) in 2014 weitere etwa 12,5 Mio. EURO aus den Schlüsselzuweisungen des Landes.
Diese Kosten hatte Kämmerer Kuckels in der Kürze der Zeit nicht in den heute in der Sondersitzung des Rates eingebrachten Haushalt 2014 (incl. Fortschreibung des Haushaltssanierungsplanes – HSP) einrechnen können.