Bezirksregierung weist FWG-Beschwerde ab: Kein Verstoß gegen kommunalrechtliche Vorschriften
Hauptredaktion [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
Die mit Verspätung begonnene Ratssitzung am 14. Juli verstößt nicht gegen die kommunalrechtlichen Vorschriften.
Zu dieser Ansicht kommt die Bezirksregierung Düsseldorf, die durch eine Beschwerde durch die FWG-Fraktion eingeschaltet wurde.
„Der Sachverhalt und die Stellungnahme der Stadt begründen keinen Tatbestand, der kommunalrechtliche Maßnahmen erforderlich erscheinen lassen“, heißt es in dem Schreiben der Bezirksregierung an die FWG-Fraktion, über das die Bezirksregierung nun Oberbürgermeister Norbert Bude informierte.
Der Verwaltungschef hatte die Ratssitzung mit 27-minütiger Verspätung begonnen. Grund für den verzögerten Beginn der Sitzung war der Beratungsbedarf der Ampel-Koalition zu mehreren Tagesordnungspunkten im Vorfeld der Sitzung.
Anhaltspunkte dafür, dass die Sitzung ausfallen würde, habe es nicht gegeben. Vielmehr sei lediglich von einem verzögerten Sitzungsbeginn auszugehen gewesen, heißt es in dem Schreiben der Kommunalaufsicht weiter.
Die FWG-Fraktion hatte aus Protest für die Verzögerung der für 15:00 Uhr angesetzten Sitzung um 15.26 Uhr den Ratssaal geschlossen verlassen und anschließend Beschwerde bei der Bezirksregierung eingereicht. [Stadt MG]