Beteiligungsgesellschaften: FDP mahnt die Offenlegung von Geschäftsführergehältern an
Red. Politik & Wirtschaft [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
„Wir haben Juni, und noch immer ist kein einziges der städtischen Unternehmen mit Ausnahme der Stadtsparkasse der Pflicht nachgekommen, die Gehälter ihrer Vorstandsmitglieder und Geschäftsführer bekannt zu geben“, erklärt Andreas Terhaag, FDP-Kreisvorsitzender und bringt damit die Unzufriedenheit mit den städtischen Gesellschaften zum Ausdruck.
Ebenos, wie die anderen beiden Ampel-Partner hat sich auch die FDP für die Schaffung von mehr Transparenz auf die Fahnen geschrieben.
Terhaag bezieht sich in einer Pressemitteilung auf das Transparenzgesetz des Landes NRW. Dieses verpflichtet die Gemeinden sicherzustellen, dass bestimmte Daten wie die Gesamtbezüge der Geschäftsführung oder anderer Organe im Anhang zum Jahresabschluss beziffert und individualisiert veröffentlicht werden.
„Die Stadt und damit Oberbürgermeister Norbert Bude muss darauf hinwirken, dass Gesellschaftsverträge bzw. Satzungen entsprechend angepasst werden,“ mahnt Terhaag. „Bei hundertprozentiger Beteiligung besteht sogar eine Anpassungsverpflichtung.“
Der Fraktionsvorsitzender der FDP, Dr. Anno Jansen-Winkeln ergänzt, dass die FDP nicht bereit ist, in Zukunft Geschäftsführerverträge neu zu begründen oder alte Geschäftsführerverträge zu verlängern, wenn nicht im Arbeitsvertrag eine Klausel aufgenommen wird, dass das Transparenzgesetz eingehalten wird.
Jansen-Winkeln wird weiter zitiert: „Durch unsere klare politische Haltung ist sichergestellt, dass in spätestens vier Jahren alle Geschäftsführergehälter transparent und öffentlich zugänglich sind.“
Mindestens ebenso wichtig ist „Transparenz“ in Hinblick auf die Zahlung von städtischen Beteiligungsgesellschaften an ehemalige Geschäftsführer, die möglicherweise in Form von Rückstellungen in den Bilanzen auftauchen.