Sperrklausel: Auch die NRW-Linke ruft Verfassungsgerichtshof an
Hauptredaktion [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
Die Linke geht gerichtlich gegen die vom NRW-Landtag beschlossene 2,5-Prozent-Sperrklausel für Kommunalwahlen vor. Am Montag (12.12.2016) reichte die Partei einen Antrag beim Verfassungsgerichtshof in Münster ein.
Damit will sie die Verfassungswidrigkeit der Regelung feststellen lassen. Der Landtag hatte die Sperrklausel mit den Stimmen von CDU, SPD, FDP und Grünen in die Landesverfassung aufgenommen.
„Uns geht es ums Prinzip. Auch kleine Parteien müssen die Möglichkeit haben, gehört zu werden. Die Sperrklausel ist undemokratisch, durch sie würden zahlreiche Wählerstimmen unter den Tisch fallen“, erklärt Linke-Landessprecherin Özlem Demirel. „Die anderen Parteien ziehen neue Hürden ein, wir als Linke wollen die Demokratie ausbauen.“
„Die neue Sperrklausel in NRW verletzt das Demokratieprinzip des Grundgesetzes. Das macht sie zu verfassungswidrigem Verfassungsrecht“, so der Bielefelder Rechtsprofessor Andreas Fisahn, der für Die Linke als Prozessbevollmächtigter auftritt. „Mit der Sperrklausel soll eine Zersplitterung verhindert werden. Der Gesetzgeber hat aber nicht ansatzweise nachweisen können, dass durch kleine Parteien und Wählergemeinschaften eine Funktionsunfähigkeit der Räte droht.“
Bereits 1999 war die damalige Sperrklausel für Kommunalwahlen von fünf Prozent vom Verfassungsgerichtshof gekippt worden. Antragstellerin war seinerzeit die Linke-Vorgängerpartei PDS.