Kaufland in Holt • Teil V: DIE LINKE stellt Fragen an die Verwaltung zum Projekt • Ortstermin am 26. September • Nun auch noch Planungen für ein Autohaus im Umfeld der Bahnstraße?
Bernhard Wilms [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
Im letzten Tagesordnungspunkt „Anfragen und Mitteilungen“ einer jeden Gremiensitzung können Gremienmitglieder Fragen an die Verwaltung stellen. Von diesem Recht machte DIE LINKE in der gestrigen Ratssitzung Gebrauch.
Drei Fragen bezogen sich auf den Stadtteil Holt, in dem das Mönchengladbacher Bauunternehmen Jessen auf dem von ihm erworbenen Gelände des ehemaligen Praktiker-Marktes ein Kaufland-Kaufhaus errichten möchte.
Gegen dieses Vorhaben haben Anwohner, insbesondere der Bahnstraße, Klage eingereicht. Diese Klage ist noch nicht beschieden worden.
Dazu stellte der Fraktionsvorsitzende der Linken, Torben Schultz, diese Anfrage an die Verwaltung:
„Wie wir wissen, läuft derzeit eine Klage gegen den Bau eines Kaufhauses in Holt. Geklagt haben ursprünglich 12 Einwohner, von denen aus verschiedenen Gründen 7 abgesprungen sind.
Mit den übrigen Klägern soll es irgendein Gespräch gegeben haben, nach dem 3 weitere Personen die Klage zurückgezogen haben.
1) Hat die Verwaltung Kenntnis über das Gespräch, und falls ja, wer waren die Gesprächsteilnehmer?
2) Ist der Verwaltung darüber hinaus bekannt, dass das zuständige Gericht am 26.09.2016 eine Ortsbegehung anberaumt hat und ist die Verwaltung dazu eingeladen?
3) Ist es korrekt, dass an der Bahnstraße (Korrektur 23.09.2016: Bahntrasse) entlang – also dem Ex-Praktiker/Kaufland-Gelände nahezu gegenüber – nun weitere Gewerbeflächen (durch den gleichen Investor) entstehen werden?“
(Zitat Ende)
BZMG-Informationen zufolge soll es ein solches Gespräch mit den 5 „verbliebenen“ Klägern tatsächlich gegeben haben. Warum 3 Kläger daraufhin ihre Klage zurückgezogen haben konnte definitiv noch nicht festgestellt werden.
Gleichwohl gibt es in der Holter Bevölkerung Vermutungen und Gerüchte, die noch nicht verifiziert werden konnten.
Festzustehen scheint jedoch der Ortstermin des Gerichts: Montag 26.09.2016 um 10:00 Uhr, zu dem es dann nicht kommen dürfte, wenn auch die beiden verbliebenden Kläger – aus welchen Gründen und durch welche „Einflüsse“ auch immer – ebenfalls ihre Klage zurückziehen würden.
Ebenfalls noch nicht verifiziert werden konnte, ob die Vermutungen stimmen, dass die Firma Jessen (Geschäftsführer Bücker ist bekanntermaßen CDU-Mitglied), im Umfeld der Bahnstraße ein Autohaus plant.
Hierbei könnte es sich um ein Fläche handeln, für die der „berühmt-berüchtigte“ § 34 des Baugesetzbuches greift, wonach einem Investor/Grundeigentümer sehr weitreichende „Freiheiten“ in der Nutzung der Grundstücksfläche eingeräumt wird.
Im Absatz 1 des §34 BauGB heißt es u.a.:
„Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. …“ (Zitat Ende)
Um ein solches Vorhaben auf den Weg zu bringen, reicht es, wenn ein Investor/Grundstückseigentümer eine Bauvoranfrage stellt, die von der Verwaltung innerhalb einer bestimmten Frist zu bescheiden ist, oder die sie zurückstellen kann.
Vereinfacht dargestellt kann der Rat eine so genannte „Veränderungssperre“ beschließen, der nicht selten die Aufstellung eines Bebauungsplans folgt, wodurch die Nutzung der Grundstücksfläche reglementiert wird.
Ansonsten ist die Verwaltung gezwungen, die Bauvoranfrage positiv zu bescheiden.
So übrigens auch geschehen, nachdem OB Norbert Bude (SPD) – aus welchen Beweggründen auch immer – gegen Ende seiner Amtszeit die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Praktiker-Areal verhinderte und somit auf gewisse Weise den Weg für das Jessen/Kaufland-Vorhaben „freimachte“ und so Grundlage für eine Klage schuf.
Budes „Hinterlassenschaft“ mit juristischem Nachspiel?
Ein ähnlicher „§ 34-Versuch“ wurde in Odenkirchen gestartet, wo die Firma Jessen ein Grundstück besitzt, auf dem sie einen EDEKA-Markt errichten wollte.
Für dieses Areal wurde am 16.06.2016 vom Rat die Satzung über eine Veränderungssperre beschlossen, wodurch bestimmte Vorhaben nach BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden dürfen.
Auch dürfen „erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind,“ nicht vorgenommen werden.