Das ertragreiche politische „Ehrenamt“ • Teil II: Über Veröffentlichungspflichten, Transparenz und Korruptionsprävention
Red. Politik & Wirtschaft [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
Seit Dezember 2009 gilt in NRW das „Gesetz zur Schaffung von mehr Transparenz in öffentlichen Unternehmen im Lande Nordrhein-Westfalen (Transparenzgesetz)“.
Kern dieses NRW-Gesetzes ist die individualisierte Veröffentlichungspflicht der Bezüge von Organmitgliedern öffentlicher Unternehmen des Landes und der Kommunen einschließlich der Sparkassen und der Sparkassen- und Giroverbände.
Im Bereich der kommunalen Unternehmen und Einrichtungen sind je nach Rechtsform die folgenden Personen/Personengruppen von der Veröffentlichungspflicht „betroffen“:
- Mitglieder der Geschäftsführung
- Mitglieder des Aufsichtsrates
- Mitglieder des Beirates oder einer ähnlichen Einrichtung
- Mitglieder des Vorstandes einer AöR
- Mitglieder des Verwaltungsrates einer AöR
- Mitglieder der Betriebsleitung eines Eigenbetriebes/eigenbetriebsähnlicher Einrichtung
- Mitglieder des Betriebsausschusses eines Eigenbetriebs/eigenbetriebsähnlicher Einrichtung
Im Bereich der Sparkassen/Sparkassenverbände sind dies u.a.:
- Vorstände
- Mitglieder des Verwaltungsrates oder einer ähnlichen Einrichtung
- …
Zu veröffentlichen sind unter Namensnennung die Gesamtbezüge der genannten Personengruppen, die Gehälter, Gewinnbeteiligungen, Bezugsrechte, sonstigen aktienbasierten Vergütungen, Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte, Provisionen und Nebenleistungen jeder Art.
Will ein Bürger sich über die individuellen Bezüge informieren, fordert dies von ihm geradezu detektivisches Engagement.
Bundesanzeiger
www.bundesanzeiger.de
Als Ort der Veröffentlichung ist für Aktiengesellschaften und andere Gesellschaftsformen sowie für die Sparkassen der Bundesanzeiger vorgesehen. Dort gibt es meist einen Abschnitt „Aufsichtsrat“, in dem die Aufsichtsratsmitglieder namentlich und deren individuelle Bezüge aufgeführt werden sollen.
Bei manchen Mönchengladbacher Beteiligungsgesellschaften fehlen seit Inkrafttreten des Transparenzgesetzes im Jahr 2009 dort die individuellen Bezüge der Aufsichtsratsmitglieder.
Bei einigen wird statt der geforderten individualisierten Angaben nur ein Gesamtbetrag für die Kosten des Aufsichtsgremiums genannt.
Städtische Beteiligungsberichte
Unterstellt man, dass mindestens die im Bundesanzeiger veröffentlichen Daten deckungsgleich mit den Daten und Zahlen sein müssen, die im Beteiligungsbericht der Stadt Mönchengladbach (Bestandteil des städtischen Haushaltes) aufgeführt sind, stellt man mit Überraschung fest, dass seit Inkrafttreten des „Transparenzgesetzes“ im Jahr 2009 in den „Jahresabschlüssen“ ausgerechnet die Angaben zu den Bezügen der Aufsichtsratsmitglieder sowohl in einem Betrag, als auch individualisiert fehlen.
Insofern kann von „Transparenz“ und der Einhaltung der Vorgaben aus der Gemeindeordnung keine Rede sein.
Dies auch vor dem Hintergrund, dass die den Haushalt beratenden und letztlich beschließenden „Bürgervertreter“ die Haushaltsentwürfe vornehmlich noch in Papier erhalten und kaum zu erwarten ist, dass sie sich der Mühe unterziehen, sich des Bundesanzeigers zu bedienen, um vollständig über die Situation der Gesellschaften mit städtischer Beteiligung informiert zu werden.
Anti-Korruptionskonzept
Das BKA bezieht sich auf die kriminologische Forschung, nach der „Korruption“ zu verstehen ist als: „Missbrauch eines öffentlichen Amtes, einer Funktion in der Wirtschaft oder eines politischen Mandats zugunsten eines anderen, auf dessen Veranlassung oder Eigeninitiative, zur Erlangung eines Vorteils für sich oder einen Dritten, mit Eintritt oder in Erwartung des Eintritts eines Schadens oder Nachteils für die Allgemeinheit (in amtlicher oder politischer Funktion) oder für ein Unternehmen (betreffend Täter als Funktionsträger in der Wirtschaft)“ [Quelle: Wikipedia]
Vereinfacht ausgedrückt liegt danach (auch) dann Korruption vor, wenn jemand aufgrund seiner „Machtstellung“ jemand anderem zu einem Vorteil zulasten eines Dritten (vielleicht sogar der Allgemeinheit) verhilft.
Das Dilemma ist, dass Korruption in dieser Ausprägung als solche kein Straftatbestand nach dem Strafgesetzbuch ist und sobald auch kaum werden wird. Schließlich entscheiden ja Politiker darüber, was strafbewehrt sein soll oder nicht.
Strafbewehrt sind Bestechung und Bestechlichkeit, Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung, also aktive und offensichtliche Handlungen.
Seit dem 01.09.2014 gilt auch für Mitglieder des Rates der § 108 e des Strafgesetzbuches.
Anti-Korruptionskonzept als PDF zu Download
Um dem (formalrechtlich) zumindest in Richtung der städtischen Beschäftigten entgegen zu wirken, wurde im April 2004 ein so genanntes „Anti-Korruptionskonzept“ veröffentlicht und jedem Mitarbeiter „gegen Unterschrift“ zur Kenntnis gegeben.
Verhaltensregeln für die Mitglieder des Rates, der Bezirksvertretungen und der Ausschüsse in der Stadt Mönchengladbach vom 18. Dezember 2003
In diesem Kontext beschloss der Rat am 17.12.2003(!) Verhaltensregeln für die Mitglieder in politischen Gremien, denen sich die Mitglieder des Rates, von Ausschüssen und Bezirksvertretungen bei Beginn ihrer Tätigkeit verpflichten, dem Oberbürgermeister bzw. dem Bezirksvorsteher Auskunft über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse zu erteilen.
Die dabei gemachten Angaben werden auf Formblättern vorgenommen und ohne weitere Prüfung im Büro des Oberbürgermeisters abgeheftet. Diese sind öffentlich nicht zugänglich.
Aktualisiert werden die Angaben im Laufe einer Ratsperiode nicht und es ist auch nicht sicher, dass alle Mandatsträger diese auch wirklich abgegeben haben.
Angaben zu den (monatlichen) Bezügen aus Aufsichtsratstätigkeiten werden nicht abgefragt und demnach auch nicht gemacht.
Bestandteil des Anti-Korruptionskonzeptes war die Einrichtung einer „Anti-Korruptionsstelle“, die – folgt man der städtischen Homepage – mit zwei Mitarbeitern besetzt ist.
Sie soll Präventivmaßnahmen gegen Korruption durchführen und Sachverhalte mit Korruptionshintergrund „aufklären“.
Über deren Arbeitsergebnisse ist nichts bekannt. Nicht einmal einen jährlichen Bericht – wie in andern Kommunen üblich – muss diese Stelle, die im Übrigen auch für die Beteiligungsgesellschaften „zuständig“ ist, bislang abgeben.
Anders in Neuss: Dort legte der Anti-Korruptionsbeauftragte der Stadt Neuss noch im Oktober 2014 öffentlich einen 20-seitigenBericht vor, der in einen „Atlas“ der besonderen Gefährdungspotenziale identifizierte und übersichtlich darstellte.
Bericht des Anti-Korruptionsbeauftragten der Stadt Neuss
In einem solchen Bericht könnten dann auch proaktiv die Bezüge der städtischen Mandatsträger bekannt gegeben werden.
Interessierte finden über diesen Link die BZMG-Artikel, die sich mit dem Thema „Korruption“ befassen
Ratsinformationssystem und persönliche Homepages
Liste der ca. 350 Gremienmitglieder
Obwohl die Nutzer des Mönchengladbacher Ratsinformationssystems transparente Angaben auch zu den Mandatsträgern erwarten, suchen sie an dieser „öffentlichen“ Stelle Angaben zu den Bezügen aus Tätigkeiten in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit städtischer Beteiligung vergebens.
Die Einträge zu den „Personen“ sind vielfach veraltet und unvollständig.
Exemplarisch:
Auch auf persönlichen Homepages sind solche Angaben, insbesondere bei der CDU eher spärlich zu finden.
So gibt der CDU-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans Peter Schlegelmilch ausgerechnet unter dem Stichwort „Transparenz“ lediglich die Einkünfte aus seinen politischen Ratsfunktionen an.
Seine für 2015 ff. geschätzten 5-stelligen Einkünfte scheint er unter dem Gesichtspunkt des „Transparenzgesetzes“ als nicht erwähnenswert einzustufen.
Anders sein politisches Pendant der SPD: Felix Heinrichs.
Er listet zumindest auf seiner Hompege auf, welche monatlichen Bezüge er aus Tätigkeiten in Aufsichtsgremien der Gesellschaften mit städtischer Beteiligung erhält.
Zusammenfassung
Seit Jahrzehnten gab und gibt es Forderungen für die Veröffentlichung der Vergütungen von staatlichen Entscheidungsträgern.
Mit dem Transparenzgesetz für NRW wurde 2009 diese Forderung gesetzlich geregelt.
Seither gilt auch für Organmitglieder öffentlicher Unternehmen des Landes und der Kommunen einschließlich der Sparkassen und der Sparkassen- und Giroverbände, was in der Wirtschaft bei Dax-Unternehmen schon lange Usus ist.
Der Staatsrechtler und Volkswirt Prof. Helmut Siekmann hatte 2014 in einem Gutachten für das Land Nordrhein-Westfalen festgestellt:
„Die Bezüge der Funktionsträger des Staats müssen transparenter sein als in der Privatwirtschaft, nicht zuletzt wegen der weit reichenden Haftung der Allgemeinheit für ihre Tätigkeit. Zudem besteht die Gefahr „einer schlecht kontrollierbaren Selbstbedienung bei wohl dotierten Positionen kommunaler Unternehmen“. (Zitat Ende)
Durch die vermehrte Auslagerung öffentlicher Aufgaben werden nicht unerhebliche Teile der Personal- und Investitionsausgaben nicht mehr im Haushalt der Kommunen verbucht.
Die finanziellen Aufwendungen gerade der Funktionsträger und Organmitglieder öffentlicher Unternehmen sind infolgedessen nahezu unmöglich nachzuvollziehen.
Dabei geht es nicht primär um das Anprangern einzelner Politiker, sondern um das Vertrauen der Bürger, deren Gelder für die Aufwandsentschädigungen und Bezüge aufgewendet werden.
Auch Transparency Deutschland fordert immer wieder Verbesserungen bei der Transparenz vor dem Hintergrund der Interessenabhängigkeit zwischen Politikern, auch ehrenamtlichen und der Wirtschaft, damit die Bürger nicht (weiter) das Vertrauen in die Politik(er) verliert, denn dies habe katastrophale Folgen für ein Gemeinwesen.
2.
Brummbär schrieb am 4.06.2015 um 16:30 Uhr:
Ich wiederhole, was ich schon mal an anderer Stelle kommentierte:
Aus der SR online, Zitat:
„Der Wirtschaftswissenschaftler Manuel Theisen erklärte in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“, für einen Aufsichtsratsposten sollten mindestens 20 Arbeitstage im Jahr aufgewendet werden, weit mehr noch für einen Vorsitz. Mit mehreren Aufsichtsratsmandaten würden so schnell 100 oder 200 Arbeitstage im Jahr zusammenkommen.
Der Wirtschaftswissenschaftler Michael Wolff attestierte den Politikern in der ARD-Sendung Plusminus zu wenig Fachwissen und Kompetenz für ihre Aufsichtsratsposten.“ Zitat Ende.
http://www.sr-online.de/sronline/nachrichten/politik_wirtschaft/aufsichtsrat_politiker_saarland100.html
und Zitat (auch wenn die NEW nur zur Hälfte städtisch ist):
„Die Kontrolle der städtischen Gesellschaften obliegt den Aufsichtsräten, in denen zumeist Stadträte sitzen – ein einzelner Stadtrat aber mitunter in zig verschiedenen Aufsichtsräten. Experten kritisieren, dass gerade Politiker oftmals zu wenig Zeit und auch zu wenig Fachwissen hätten, um solche Aufgaben adäquat erfüllen zu können.“ Zitat Ende.
http://www.sr-online.de/sronline/nachrichten/politik_wirtschaft/staedtische_beteiligungen100.html
Leider wird das auch in Gladbach nicht anders sein. Wie auch.
Diese Politiker geben dann brav das wieder, was ihnen in den jeweiligen Gesellschaften vermittelt und „nahe gebracht“ wurde. Mit der Zeit schwindet die Distanz immer mehr und die Unternehmensinteressen wiegen mehr als die der Bürger. Hat das System?
Diese Feigenblatt-Pöstchen sind der reinste Hohn, um es nicht drastischer auszudrücken.
Wozu sind Politiker überhaupt in Aufsichtsräten, wenn die Bürger, die sie angeblich dort vertreten, rein gar nichts dazu erfahren!
Außer Spesen für die Bürger nie was gewesen.
1.
Kerstin Königs schrieb am 31.05.2015 um 18:05 Uhr:
Also ehrlich, ich kann m ir nicht vorstellen, dass diese ehrenamtlichen Politiker (genauso wie die anderen) wirklich verstehen, was sie da in Aufsichtsräten so alles abnicken.
Plötzlich können die Sparkasse, Energieversorger, Wohnungsbaugesellschaft und was es da sonst noch so gibt.
Sollen angeblich im Namen der Bürger, sozusagen als unsere Vertreter, unsere Interessen wahren. ISt das auch so?
Ich glaube es nicht wirklich. Warum teilen die uns Bürgern nicht mal mit, was sie da in diesen Unternehmen so alles für uns erreicht haben und tun?
Ist doch auch PR in eigener Sache (statt nette Fototermine bei Vereinen und Jubiläen) und ihre Erfolge könnten die dann auch gleich kund tun.
Oder gibt es da nichts zu berichten? Dann können diese Posten auch gleich abgeschafft werden.
Dumm sterben können wir auch alleine ohne diese Leute alle auch noch zu bezahlen.
Das wäre dann ein Spareffekt, der doch sonst auch immer so hoch gehängt wird. Beim normalen Arbeitnehmer und Bürger meine ich.
Ich habe versucht auf der HP der Stadt diese Anti-Korruptionsstelle zu finden, bin aber gescheitert. Zwei Leute arbeiten da? Vollzeit? Was tun die da bitteschön den ganzen Tag?