Mönchengladbacher Rat bald im Internet verfolgen • Vier Ratssitzungen zum Test • Warum nur Ratssitzungen? • Erster Schritt zur politischen Partizipation von Behinderten?
Bernhard Wilms [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
In seltener Einmütigkeit beschlossen gestern (24.10.2016) alle Mönchengladbacher Ratsfraktionen , dass im nächsten Jahr testweise die ersten vier Ratssitzungen live im Internet zu verfolgen sind.
Damit können die Mitglieder der PiPA-Ratsgruppe (die sich am Wochenende wieder auflöste), die sich dafür engagiert eingesetzt hat, einen politischen Erfolg verbuchen.
Mit zwei Kameras (eine an der Besuchertribüne, eine in der Nähe des Mischpultes) werden die Wortmeldungen der Ratsmitglieder und des Verwaltungsvorstandes aufgezeichnet.
Die Besuchertribüne ist tabu, so dass – im Gegensatz zu den „Akteuren“ unten im Ratssaal – keine besondere Einwilligung seitens der Besucher erforderlich wird.
Unmittelbar nach dem Ende der Ratssitzung stehen die Aufnahmen auf der Homepage der Stadt zur Verfügung.
Die Hoffnung der Politiker ist, dass demokratische Entscheidungen „mit erlebbar“, „nachvollziehbar“ und „transparent“ gemacht werden.
Damit folgt der Mönchengladbacher Rat dem Beispiel u.a. von Essen, Köln, Bonn und Wuppertal, wo die Übertragungen von Ratssitzungen per Livestream bereits seit Jahren Realität sind.
Dort werden sie als wichtiges Informationsmedium von allen Beteiligten sehr geschätzt.
Einen interessanten Nebeneffekt könnten diese Mitschnitte haben: Je nach Kameraeinstellung könnten die Aufnahmen aufzeigen, was die Ratsmitglieder sonst noch während der Sitzung „treiben“, sich einzelne Teilnehmer an den Ratssitzungen in ihren Sitzmöbeln „herumfläzen“ oder bei Wortbeiträgen anderer „lässig“ durch den Ratssaal schlendern und das eine oder andere Schwätzchen halten.
Unabhängig von der Sitzungsdauer soll die audiovisuelle Aufnahme einer Ratssitzung ca. 1.200 EURO (incl. MwSt.) kosten.
Nach den ersten vier Ratssitzungen 2017, also bis zur Sommerpause, soll die Resonanz ausgewertet und über ein dauerhaftes Verfahren entschieden werden.
Die Testphase kostet also ca. 4.800 EURO.
„Finale“ Entscheidungen werden zwar in den Ratssitzungen getroffen, die inhaltlich interessanteren Debatten dazu finden allerdings in den vorangehenden Ausschüssen statt, wo „vorbesprochen“ und „vorentschieden“ wird.
Es wäre deshalb nur logisch und zielführend, wenn auch die Gremiensitzungen, die im Ratssaal Rheydt stattfinden, erlebbar, nachvollziehbar und transparent gemacht werden würden.
Dies trifft besonders für die Sitzungen des Planungs- und Bauausschusses zu, in welchem in einem wesentlich breiteren Spektrum Themen im Detail behandelt werden, die die Bürger unmittelbarer und teilweise sogar abschließend betreffen, als Themen in den Ratssitzungen.
Außerdem werden hier Details zu Vorhaben und Planungsmaßnahmen präsentiert und dokumentiert, wie dies in Ratssitzungen selten vorkommt.
Sollen die zu begrüßenden Aufzeichnungen effektiv zum „Miterleben“, zur „Nachvollziehbarkeit“ und zur „Transparenz“ beitragen, dann ist besonders der Planungs- und Bauausschuss ein probates, wichtiges Gremium.
Die Erfahrungen aus vielen vergangenen Ratssitzungen lassen erwarten, dass manche politischen Protagonisten in Kenntnis der Aufnahmen im Rats-TV diese nutzen werden, sich mehr noch als bisher zu „profilieren“, weil sie die Gelegenheit haben, Diskussionen aus vorangegangenen Gremiensitzungen in den Rat „hineinzutragen“.
Das wird ein Begleitumstand sein, mit dem „man“ rechnen und leben muss.
Welche Kriterien bei der Auswertung der „Nutzerdaten“ zugrunde gelegt werden sollen, ist derzeit noch nicht bekannt.
Unbeschadet dessen könnte man sich in unserer kommunikationstechnikaffinen Zeit die Auswertung der Nutzerdaten durchaus „sparen“, wenn man es wirklich ernst meint mit dem „Miterleben“, der „Nachvollziehbarkeit“ und „Transparenz“ in der Mönchengladbacher Kommunalpolitik.
Bei jährlich sechs Sitzungen des Rates und sechs Sitzungen des Planungs- und Bauausschusses sollte dies der Politik 14.400 EURO (incl. MwSt.) wert sein … unabhängig von der Zahl der Nutzer.
Teilhabe an Sitzungen aller Interessierten sollte zur „politischen Daseinsvorsorge“ zählen.
Damit würde in einem ersten pragmatischen Ansatz auch den Vorgaben in den Artikeln 29 und 30 der UN-Behindertenrechtskonvention Rechnung getragen, die eine umfassende politische und gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen vorsieht.
Menschen mit Behinderungen könnten zumindest die angesprochenen Gremiensitzungen „online“ verfolgen und/oder im Internet „on demand“ nachvollziehen, ohne die oft mühsame Teilnahme an diesen Sitzungen organisieren zu müssen.