Flüchtlinge ohne Aufenthaltsgestattung können kein Konto eröffnen

Hauptredaktion [ - Uhr]

Am Ende der gestrige Ratssitzung (17.06.2015) thematisierte Grünen-Fraktionssprecher Karl Sasserath in einer Anfrage an die Verwaltung dieses Problemfeld, das bislang so in der Öffentlichkeit kaum bekannt war.

Ohne den Nachweis, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) den Asylantrag des Flüchtlings aufgenommen hat, kann die Stadt, der ein Flüchtling zugewiesen wurde, keine so genannte Aufenthaltsgestattung erteilen.

Ohne die Erteilung einer solche Aufenthaltsgestattung sind Flüchtlinge ohne Aufenthalts- und Ausweislegitimation und können in aller der Regel keine Konten eröffnen.

„In Mönchengladbach leben viele Menschen, die als Flüchtlinge in die Bundesrepublik gekommen sind, die über einen solchen Status nicht verfügen, weil es die Bundesregierung bisher unterlassen hat, das BAMF als zuständige Behörde mit den erforderlichen personellen und organisatorischen Ressourcen auszustatten, die für die Erfassung eines Asylantrages erforderlich sind“, beschreibt Sasserath die Situation.

Vor diesem Hintergrund stellte er diese Fragen an die Verwaltung:

  • Wie viele Flüchtlinge in Mönchengladbach sind der Verwaltung bekannt, auf die der geschilderte Sachverhalt zutrifft?
  • Wie regelt die Verwaltung in solchen Fällen die Versorgung der Flüchtlinge mit Bargeld?
  • Welche Schritte wurden seitens der Stadtverwaltung ergriffen, um für den geschilderten Sachverhalt in Zusammenarbeit mit der Stadtsparkasse Mönchengladbach die Möglichkeit der Schaffung eines Kontos auf Guthabenbasis zu schaffen?

 

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