Ratsbürgerentscheide: Stadt will Satzung ändern – Mustersatzung von „Mehr Demokratie“ könnte viel Arbeit ersparen
Red. Politik & Wirtschaft [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
Die Stadt Mönchengladbach hat in ihrer Satzung bislang keine Regelungen über einen Ratsbürgerentscheid. Das soll nun geändert werden, wie B90/Die Grünen in einer Presseinformation von heute (29.05.2013) erklären.
Hintergrund für die geplante Satzungsänderung ist eine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Rats-Sondersitzung vom 16.04.2013, die zur Frage eines Neubaues für die Zentralbibliothek von der FWG beantragt wurde.
In dieser Sitzung hatte Grünen-Fraktionschef Karl Sasserath die Frage an die Verwaltung gerichtet, ob sie die Notwendigkeit sehe, die bisherige Satzung, in der die Durchführung von Einwohneranträgen, Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden geregelt ist, um den Aspekt eines Ratsbürgerentscheides zu ergänzen.
Zur Erläuterung:
Das Land NRW hatte im Jahr 2007 das demokratische Instrument eines Ratsbürgerentscheids in die Gemeindeordnung aufgenommen.
Seinerzeit war überlegt worden, dass auch der Rat einer Stadt oder einer Gemeinde die Möglichkeit haben sollte, die Bürger zu einem Bürgerentscheid aufzurufen.
Eine solche Entscheidung des Rates kommt vor allem dann in Betracht, wenn eine Frage sowohl in der Stadt wie im Rat sehr umstritten ist und wenn von der Abstimmung durch die Bürger erwartet werden kann, dass diese zu einer Befriedung in der Stadt führen wird.
Insofern entscheiden die Bürger anstelle des Rates über strittige Fragen, wie dies zuletzt im Frühjahr im Fall des Neubaus einer Zentralbibliothek geplant war.
„Der Oberbürgermeister teilte jetzt mit, dass die Satzung der Stadt explizit Regelungen für die Durchführung von Ratsbürgerentscheiden bisher nicht beinhaltet“, so Karl Sasserath. „Die Verwaltung hält die Ergänzung der Satzung um den Aspekt des Ratsbürgerentscheides aber für dringend geboten.“
Im September-Ratszug soll die bestehende Regelungslücke nun geschlossen werden.
Viel juristisches „Gehirnschmalz“ müssen die Verwaltungsjuristen daran nicht verwenden, gibt es doch seit März 2013 eine ganz aktuelle Satzungsempfehlung der Initiative „Mehr Demokratie“.
Deren NRW-Presessprecher und Sprecher des bundesweiten Arbeitskreises Bürgerbegehren bei Mehr Demokratie, Thorsten Sterk, erklärte dazu gegenüber unserer Zeitung, dass man gerne bereit sei, beratend zur Seite zu stehen. Sterk war u.a. in den 1990er Jahren bei den Kölner Grünen aktiv.
Interessant wird sein, die Empfehlungen von „Mehr Demokratie“ mit den Regelungen zu vergleichen, die die Verwaltung zur Behandlung im September-Ratszug (Ratssitzung vsl. am 26.09.2013) einbringen wird.
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Ypsilon schrieb am 30.05.2013 um 17:31 Uhr:
Zitat aus diesem Artikel:
„Der Oberbürgermeister teilte jetzt mit, dass die Satzung der Stadt explizit Regelungen für die Durchführung von Ratsbürgerentscheiden bisher nicht beinhaltet“, so Karl Sasserath. „Die Verwaltung hält die Ergänzung der Satzung um den Aspekt des Ratsbürgerentscheides aber für dringend geboten.“
Wenn die Verwaltung die Ergänzung der Satzung für „dringend geboten“ hält, warum ist dann bisher nichts geschehen?
Typisch für diese Stadt?
Auf jeden Fall ein Armutszeugnis für die Verwaltung und ihren Chef.