„Spielhöllen“: Stadt will mit Konzept die Entwicklung steuern
Hauptredaktion [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
In den letzten drei Jahren ist die Zahl der Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit in Nordrhein-Westfalen sprunghaft von rund 27.000 auf über 32.500 Geräte angestiegen. Dies entspricht einer Zunahme von annähernd 20 Prozent.
Hauptgrund hierfür sind die erweiterten Möglichkeiten der neuen Spieleverordnung 2006, die dem Konzessionsnehmer erlaubt, statt wie bisher acht nunmehr zwölf Spielgeräte je Konzession zu betreiben. Somit erhöht sich die potenzielle Rentabilität je Konzession um 50 Prozent.
Diese Entwicklung hat in Mönchengladbach bereits jetzt zu einer Ausstattung mit Geldspielgeräten geführt, die deutlich über dem Schnitt der kreisfreien Städte in NRW liegt.
In Mönchengladbach ist die Anzahl der Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit je 10.000 Einwohnern von 2006 bis 2008 von 35 auf 50 angestiegen – der Durchschnittswert für die kreisfreien Städte in NRW liegt bei 32 Geräten je 1000 Einwohnern. Das entspricht einer Zunahme um rund 42 Prozent in zwei Jahren.
Damit ist Mönchengladbach laut einer Untersuchung des Arbeitskreises Spielsucht e.V. die kreisfreie Stadt mit den meisten Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit je Einwohner in Nordrhein-Westfalen ist.
Für Torsten Stamm, Leiter der städtischen Abteilung Stadtentwicklung, ist somit deutlich, dass eine weitere ungesteuerte Expansion dieser Vergnügungsstätten sowohl aus städtebaulichen Gründen wie auch aus Gründen des Jugendschutzes und der Sozialstruktur nicht wünschenswert sein kann: „Wir befürchten, dass die Verdrängung von Handel und Gastronomie aus den Innenstadtlagen und die Verdrängung von Handwerksbetrieben aus Misch- oder Gewerbegebieten überhand nehmen.“
Aufgrund der hohen Rentabilität der Vergnügungsstätten habe sich, so Stamm weiter, die Zahl der entsprechenden Bauanträge signifikant erhöht. Hierbei sei allerdings nicht immer klar ersichtlich, ob es sich um ernstgemeinte Anträge handelt oder lediglich solche, die dazu dienen sollen, im Falle einer Ablehnung eine Schadenersatzklage gegen die Stadt zu erwirken und einen entsprechenden Prozess durchzufechten.
Eine Umfrage unter anderen Großstädten in NRW im Rahmen des Städtetages hat ergeben, dass die erhöhte Zahl der Anträge landesweit zu verzeichnen ist.
Erste Städte haben berichtet, dass sie nun mit der Erarbeitung eines Vergnügungsstättenkonzeptes reagieren, um im Falle von Gerichtsverfahren den Nachweis erbringen zu können, dass Ablehnungen von Anträgen nicht willkürlich geschehen sind, sondern auf der Basis einer gesamtstädtischen Konzeption, welche Positiv- wie Negativbereiche für Vergnügungsstätten enthalten muss.
Aus diesem Grunde wird ein solches Konzept unter den befragten Städten als notwendig erachtet, um gegenüber möglichen Schadensersatzklagen als Folge von Ablehnungen hinreichend abgesichert zu sein.
Wie Jürgen Beckmann, Fachbereichsleiter für Stadtentwicklung und Planung dem Planungs- und Bauausschuss erläuterte, beabsichtigt die Stadt Mönchengladbach, diese Planungsaufgabe von einem externen Planungs- und Ingenieurbüro durchführen zu lassen, das über einschlägige Erfahrungen verfügt.
Das Konzept soll die Steuerung von Spielhallen, Spielcasinos, Wettbüros aber auch Bordelle, Sexshops, Sexkinos und vergleichbare Betriebe umfassen. Die Dauer für die Erarbeitung wird seitens der Verwaltung mit etwa zwölf Monaten eingeschätzt.
Das Ergebnis soll ein Steuerungskonzept sein, dass auf der Basis der Abschätzung der Auswirkungen möglicher Ansiedlungen auf die Untersuchungsbereiche die gesamtstädtische Bildung von räumlichen Schwerpunkten von Ausschluss- und/oder Vorrangflächen vornimmt.
Damit sollen zum Beispiel besonders sensible Bereiche der Stadt, wie zum Beispiel das Umfeld von Kindergärten und Schulen, aber auch reine Wohngebiete sowie die Kernlagen der City und der Randbezirke von solchen Angeboten freigehalten werden.
Demgegenüber sollen aber auch Bereiche der Stadt identifiziert werden, in denen alle oder nur bestimmte Vergnügungsstätten gezielt zugelassen werden können.
„Diese Angebote müssen wir als Teil unseres Stadtbildes akzeptieren“, so Torsten Stamm. „Als Stadt ist es unsere Aufgabe, damit dann auch verantwortlich umzugehen – auch im Interesse der dort Beschäftigten.“