Nachgehakt
Red. Gesundheit & Soziales [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
„Wenn die Stadt bei Veranstaltungen die Auflage macht, dass für Besucher mobile WCs vorhanden sein müssen, wird sie in Zukunft sicherstellen, dass mindestens eine Kabine behindertengerecht ist“, ließ die Verwaltung über den städtischen Behindertenbeauftragten Henning Wimmers verkünden (BZMG-Artikel vom 17.03.2010). Für wen gilt diese Auflage künftig genau?
BZMG hakte nach, wollte wissen, wann genau diese Vorgaben bzw. Auflagen seitens der Stadt gemacht werden (Art und Größe der Veranstaltung).
Wie sieht also die städtischen Vorgabe, die den Einsatz einer mobilen behindertengerechten Toilette bei Veranstaltungen begründen, genau aus? Oder gilt die Verordnung nach „Bauchgefühl und Augenmaß“?
„Wenn bei der Erteilung einer Genehmigung auch das Ausschenken von Alkohol erlaubt wird, wird gleichzeitig mit einer herkömmlichen Toilette auch eine behindertengerechte Toilette gefordert. Wenn stationäre und behindertengerechte Toiletten am Veranstaltungsgelände vorhanden sind, reichen diese aus“, erklärte Henning Wimmers hierzu.
Die Stadt Mönchengladbach genehmigt jährlich ca. 2.400 Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum. Diese werden von der Verwaltung ausdrücklich begrüßt, stellen sie doch einen wesentlichen Beitrag zum gesellschaftlichen Leben in Mönchengladbach und damit zur Attraktivität der Stadt dar.
In jedem Fall werden Toiletten bei Großveranstaltungen wie das Fest am See, das „Eine-Stadt-Fest“, Stadtschützenfest, Kappesfest, Sommernachtsfest Giesenkirchen, Blumenkorso sowie bei allen Kirmesveranstaltungen in allen Stadtteilen gefordert.
Oftmals werden Veranstaltungen genehmigt, die sich an eine sehr kleine Zielgruppe richten und trotz Alkoholausschank keinen gewerblichen Hintergrund haben. Die Kosten für das Vorhalten von mobilen WCs sind hier für die Veranstalter ein großes Problem.
Würde die Stadt grundsätzlich bei allen Veranstaltungen auf Toiletten bestehen, würden viele Kleinveranstaltungen nicht mehr stattfinden. Daher wird bei kleineren Veranstaltungen zum Teil auf die Forderung von Toiletten verzichtet.