Polizei sucht rechtmäßigen Eigentümer eines Fahrrades
Hauptredaktion [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
Am Sonntag, 04.05.2008, gegen 22:20 Uhr, stellte die Polizei im Rahmen einer allgemeinen Kontrolle ein auffälliges Fahrrad sicher. Der 22-Jährige, der mit dem Rad unterwegs war, konnte keinen Eigentumsnachweis führen und machte unglaubwürdige Angaben zur Herkunft des Fahrrades.
In der Zwischenzeit gelang es den Ermittlern jedoch noch nicht, den rechtmäßigen Eigentümer oder die Herkunft des Zweirades zu klären. Es handelt sich um eine Rad der Marke MAT REC, Typ BeachCruiser, Farbe schwarz. Es wird via Internet und über ein Händlernetz der Fa. Mifa AG vertrieben.
Wer kann Angaben zum Eigentümer des Fahrrades machen?