Jüchen: Verunreinigung durch Hunde
Hauptredaktion [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
Aufgrund zahlreicher Beschwerden, welche insbesondere in den letzten Wochen bei der Gemeindeverwaltung eingegangen sind, wird noch einmal darauf hinzuweisen, dass Verunreinigungen von Gehwegen, Straßen, Plätzen und Parkanlagen durch Hundekot nicht nur ein Ärgernis, sondern auch eine Infektionsquelle darstellen.
Es sind Ãœbertragungen von Salmonellen, Hakenwürmern und Bandwürmern möglich. Sie können Ursache für verschiedene Augen-, Leber-, Lungen- und Gehirnerkrankungen sein. Wer die Hinterlassenschaften seines Tieres nicht beseitigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und läuft Gefahr, ein Bußgeld zahlen zu müssen.
Ein weiterer Grund für Beschwerden sind nicht angeleinte Hunde. Auch hierüber werden immer häufiger Beschwerden, verstärkt aus dem Raume Bedburdyck, der Verwaltung mitgeteilt.
Deshalb wird auch hier noch einmal darauf hingewiesen, dass alle Hunde innerhalb der bebauten Ortsteile nur angeleint ausgeführt werden dürfen (Anleinpflicht). Wer seinen Hund hier unangeleint ausführt oder sogar unbeaufsichtigt laufen lässt, begeht ebenfalls eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet wird.
Außerhalb der Bebauung (auf Feld- und Wirtschaftswegen) dürfen Hunde unangeleint geführt werden. Jedoch haben auch hier die Personen, die die Hunde ausführen, darauf zu achten, dass es zu keinen Zwischenfällen mit anderen Hunden kommt. Außerdem muss unbedingt verhindert werden, dass andere Personen, die die Wege benutzen (Spaziergänger, Mütter oder Väter mit Kinder, Radfahrer) durch die Hunde behindert, belästigt oder beschnüffelt werden. Sehr viele Personen reagieren -verständlicherweise- ängstlich. Weiterhin sollten die Hunde nicht in die Ackerflächen und Weiden der Landwirte laufen.
Im Ãœbrigen weise ich auch noch einmal darauf hin, dass alle Hunde, die ausgewachsen eine Widerristhöhe von 40 cm oder ein Gewicht von 20 kg erreichen, nicht nur steuerlich, sondern nach den Bestimmungen des Landeshundegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen auch ordnungsbehördlich angemeldet werden müssen.
Nähere Auskunft hierüber erteilt Herr Broichhausen unter der Telefonnummer 0 21 65 – 91 53 20.