Klage der EU-Kommission wegen Versäumnissen beim Grundwasserschutz (Nitrat-Richtlinie): Verband kommunaler Unternehmen (VKU) nimmt Stellung

Hauptredaktion [ - Uhr]

Die EU-Kommission hat Klage gegen Deutschland wegen Versäumnissen beim Grundwasserschutz (Nitrat-Richtlinie) eingereicht. Dazu der VKU, der in Deutschland die kommunalen Wasserversorger vertritt:

„Die Klage zeigt einmal mehr: Wir brauchen endlich ein neues Düngerecht. Nur so schafft man für die kommunalen Wasserversorger die Grundlage, um auch zukünftig die Versorgung der Bevölkerung mit qualitativ hochwertigem und bezahlbarem Trinkwasser sicherzustellen.

Die Bundesregierung muss möglichst rasch vollziehbare Vorgaben in der Düngeverordnung vorlegen, die es den zuständigen Behörden ermöglicht, die Anwendung von Düngemitteln wirkungsvoll zu kontrollieren und bei Nichteinhaltung auch zu sanktionieren.

De Regierungsfraktionen hatten sich vor kurzem auf die Einführung einer betrieblichen Stoffstrombilanz geeinigt.

Das war ein erster guter Schritt. Weitere Schritte müssen folgen.

Die EU-Kommission begründet ihre Klage damit, dass Deutschland keine zusätzlichen Maßnahmen oder verstärkten Aktionen getroffen hat.

Die derzeitigen Maßnahmen des deutschen Aktionsprogramms reichen nicht aus.

Aus Sicht der kommunalen Wasserwirtschaft brauchen die Bundesländer in der Düngeverordnung den vollen Spielraum, um die richtigen Maßnahmen in belasteten Gebieten umzusetzen.

Nur so können sie das Nitratproblem überhaupt lösen.

Genau das hatte die EU-Kommission in den bisher vorgelegten Regelungen immer wieder kritisiert.“

 

Hintergrund Düngerecht

In bestimmten Regionen werden viele Felder mit Gülle überdüngt, weil Landwirte offenbar immer noch meinen: Viel hilft viel.

Dies führt zu hohen Nitratkonzentrationen im Grund- und auch im Oberflächenwasser.

Schon lange wird deshalb um eine Novelle des Düngerechts gerungen, um aktiv gegenzusteuern und die Konzentration zurückzufahren.

 

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