Interview mit Regierungspräsidentin Anne Lütkes zum HSP – Teil IV: Freiwillige Leistungen
Red. Politik & Wirtschaft [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
Neben Effizienzsteigerungen bei den Pflichtaufgaben, Standardreduzierungen und Personalabbau sowie Einnahmeerhöhungen durch Steuererhöhungen geraten vor allem die freiwilligen Aufgaben in den Fokus der Betrachtungen zum HSP.
Während bei Pflichtaufgaben nach dem „Wie“ gefragt wird, lautet bei so genannten freiwilligen Leistungen zunächst das „Ob“ im Vordergrund.
Auf Anfrage unserer Zeitung beziffert die Stadt die freiwilligen Leistungen auf zurzeit ca. 400.000 EURO im Jahr. Um welche Leistungen es sich dabei handelt, ist aus dem Haushaltsplan 2013 nicht erkennbar.
Die stadt beziffert den größten Posten mit 252.600 EURO für Zuschüsse an Verbände und Vereine im Bereich Sportförderung.
Eine Vielzahl von eingeplanten Ausgaben würden sich im „niedrigen drei- und vierstelligen Bereich“ bewegen.
Daraus ist zu schließen, dass der jährliche Zuschuss an den Tiergartenverein in Höhe von 72.900 EURO, der ohne gesetzliche Grundlage gezahlt wird, offiziell nicht als freiwillige Leistung deklariert wird und durchaus den „versteckten Subventionen“ zugehörend betrachtet werden kann.
BZMG:
Nach Informationen aus Ihrem Hause darf das Volumen der so genannten freiwilligen Leistungen nicht höher sein als im Vorjahr.
Da freiwillige Leistungen als solche im Mönchengladbacher Haushalt nicht erkennbar sind, kann nicht ausgeschlossen werden, dass das mit 450.000 EURO bezifferte Volumen tatsächlich höher liegt.
Wer muss sicherstellen, dass Leistungen, die keine gesetzliche oder vertragliche Grundlage haben, also freiwillig sind, nicht gezahlt werden?
Regierungspräsidentin Anne Lütkes:
Zum Beispiel das Rechnungsprüfungsamt der Stadt. Dieses Amt hat die Aufgane das Haushaltsgebahren der Stadt zu prüfen.
Kommunen im Nothaushalt mussten neue freiwillige Leistungen bei uns zur Genehmigung vorlegen. …
BZMG:
… neue …
Lütkes:
… ja, wenn sie nicht auf einen alten Vertrag aufsetzten. Das ist ein hochkompliziertes Recht.
Jetzt ist die Devise eine andere. Die Stadt ist ja aus dem Nothaushaltsrecht entlassen, was auch Sinn und Zweck des Stärkungspaktes ist.
Wenn eine Kommune ihre freiwilligen Leistungen verändern will, muss sie dies innerhalb des bisherigen Volumens tun. Wenn sie das nicht so handhaben würde, wäre das nicht rechtens.
Jede Fortschreibung des Haushaltssanierungsplanes muss von uns genehmigt werden.
Was die Kommune tut muss, zwar nach Recht und Gesetz, aber eigenverantwortlich geschehen.