Rückschnitt von Bäumen, Hecken und Gebüsch nur noch bis Ende Februar erlaubt

Hauptredaktion [ - Uhr]

nesthockerDer Fachbereich Umweltschutz und Entsorgung weist noch einmal darauf hin, dass für den Rückschnitt von Bäumen, Hecken und Gebüschen nur noch wenige Tage bis zum Ende des Monats bleiben.

Vom 01.03.2012 bis 30..09.2012 ist es nach dem Bundesnaturschutzgesetz verboten, Bäume die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze abzuschneiden oder „auf den Stock“ zu setzen.

Zulässig hingegen sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Jahreszuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen.

Da die Gehölze Nist- und Brutstätte vieler heimischer Vogelarten und Lebensraum für zahlreicher Käfer, Fliegen und Schmetterlinge sind soll mit der Vorschrift dieser wertvolle Lebensraum erhalten werden.

Weitere Informationen sind über das Umwelttelefon der Stadt Mönchengladbach unter 02161/ 25-2222 erhältlich.

[PM]

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