Pflanzenschutzmitteln – Warnung vor Herbiziden, auch vor „Hausmittelchen“
Red. Gesundheit & Soziales [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
[pmg] Pflanzenschutzmittel, in der Regel die sogenannten „Unkrautvernichtungsmittel“(Herbizide) werden vielfach immer noch rund ums Haus auf befestigten Flächen wie Bürgersteigen, Garageneinfahrten und Hauszugängen eingesetzt, um störenden Bewuchs zu entfernen.
Der Handel bietet hierzu eine große Palette von Pflanzenschutzmitteln an, unter anderem die sogenannten Totalherbizide.
Auf bestehende Anwendungsmöglichkeiten sollte daher auch der Handel hinweisen.
Der Einsatz von Totalherbiziden ist auf oder unmittelbar an Flächen, die mit Beton, Pflaster, Platten oder ähnlichem versiegelt sind und über die Kanalisation, Drainagen oder Straßenabläufe sowie Regen- und Schmutzwasserkanäle entwässert werden, generell verboten.
Der Handel darf daher keine Totalherbizide zum Einsatz auf etwa Bürgersteigen oder Garagenauffahrten abgeben.
Pflanzenschutzmittel dürfen nach Angaben des Pflanzenschutzamtes der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen nur auf sogenannten Kulturflächen angewandt werden, also wenn sie landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden.
Beete, Rasenflächen oder auch Friedhofsgräber sind zum Beispiel gärtnerisch genutzte Flächen.
Hier dürfen aber ausschließlich Mittel eingesetzt werden, die den Aufdruck: „Zugelassen für die Anwendung im Haus- und Kleingarten“ tragen.
Auf allen anderen Flächen, das sind sämtliche Wege auch zwischen den Gräbern oder Beeten, Bürgersteige, Garageneinfahrten oder Terrassen dürfen keine Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden. Bei diesen Flächen handelt es sich um Nichtkulturflächen.
Übrigens: der Einsatz jeglicher Substanzen, die Bewuchs abtöten ,und dazu zählen auch die diversen Hausmittelchen wie Zitronensäure, Essig oder Salze, ist verboten.
Grund der einschränkenden Regelung ist vor allem, dass nach einer Anwendung auf befestigten Flächen mit Beton oder Pflaster die anhaftenden Substanzen mit dem nächsten Regen abgeschwemmt werden können.
Hierbei gelangen dann diese Stoffe über die Kanalisation – selbst nach Behandlung der Abwässer in der Kläranlage – in die Gewässer und somit auch in die Niers und deren Nebengewässer.
Damit werden dann nicht nur die Gewässer belastet, sondern bei einer Nutzung dieser Gewässer zur Trinkwassergewinnung können diese Wirkstoffe nur durch aufwändige Aufbereitungsverfahren herausgefiltert werden.
Wer versiegelte Flächen in seinem Bereich „unkrautfrei“ halten möchte, greift auf mechanische Methoden wie Fugenritzen, Hacken oder Kratzen zurück. So bietet der Handel mechanische aber auch thermische Geräte (Bildbeispiel) zur Bewuchsentfernung an.
Auch lassen sich auf befestigten Flächen Moose bereits mit heißem Wasser und einem festen Besen oder auch mit einem Hochdruckreiniger beseitigen.
Zugelassene Pflanzenschutzmittel dürfen auf gärtnerisch genutzten Flächen aufgebracht werden.
Reste chemischer Pflanzenschutzmittel gehören aber nicht in die Restmülltonne. Sie sind als Sondermüll über das örtliche Schadstoffmobil zu entsorgen. Die Termine und Standorte finden sich im Abfallkalender 2010 der Stadt Mönchengladbach.
Für allgemeine Fragen zum Thema Pflanzenschutz steht der Fachbereich Umweltschutz und Entsorgung zur Verfügung. Bei besonderen Fragestellungen hilft auch das Pflanzenschutzamt unter der Rufnummer 0251/2376-914 weiter.
Weitere Informationen unter www.pflanzenschutzdienst.de.