NRW setzt neue Landesverordnung zur effektiveren Kontrolle von Gülletransporten in Kraft
Hauptredaktion [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
Ab heute gilt eine Meldepflicht für die Verbringung von Wirtschaftsdünger wie Mist oder Gülle.
Das bedeutet, jeder landwirtschaftliche Betrieb der Wirtschaftsdünger an andere Betriebe abgibt, muss einmal im Jahr die abgegebenen Mengen und Nährstoffgehalte an die Kreisstellen der Landwirtschaftskammer melden.
Die Daten werden dann digital erfasst und in eine Datenbank eingepflegt. „Das ist ein wichtiger erster Schritt zu einer effektiven Kontrolle der Gülleströme in Nordrhein-Westfalen“, erklärte Umweltminister Johannes Remmel.
„Vor allem in den Regionen Nordrhein-Westfalens mit einem hohem Viehbesatz wird eine Überwachung der Gülleströme vom Ort des Entstehens bis zum Ort der Verwertung immer wichtiger, um eine ordnungsgemäße Anwendung nach den Vorgaben der Düngeverordnung sicherzustellen. Das Grundwasser in den viehstarken Regionen leidet noch heute unter dem übermäßigen Nährstoffeintrag der vergangenen Jahrzehnte, die Nitratbelastungen liegen hier weit über den Grenzwerten.“
Wirtschaftsdünger wie Gülle oder Mist können als wertvolle Düngemittel Nährstoffkreisläufe schließen und ressourcenschonend Mineraldünger ersetzen.
Gleichzeitig entstehen durch unsachgemäße Anwendung Risiken für Luft, Boden und Gewässer.
Die Aufbringung ist daher auf 170kg Stickstoff pro Hektar und Jahr begrenzt, jeder Betrieb muss darüber hinaus Nährstoffbilanzen erstellen.
Oft stehen die dafür notwendigen Flächen nicht mehr ausreichend im eigenen Betrieb zur Verfügung, daher werden Wirtschaftsdünger zunehmend in andere Betriebe mit ausreichender Fläche verbracht.
Dazu kommen Gärreste aus Biogasanlagen oder Gülle und Importe von Hühnertrockenkot aus den Nachbarländern Niederlande und Belgien.
Um die ordnungsgemäße Anwendung dieser Wirtschaftsdünger sicherzustellen, hat die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen eine neue Landesverordnung über den Nachweis des Verbleibs von Wirtschaftsdünger in Kraft gesetzt. Mit der Veröffentlichung im Gesetzblatt ist die neue Regelung der Meldepflicht seit dem 07.05.2012 in Kraft.
Die Meldungen müssen bis spätesten 31. März für das vorangegangene Jahr erfolgen; die Meldepflicht ist frühestens nach Ablauf eines Jahres nach Inkrafttreten zu erfüllen. Damit erhält die Landwirtschaftskammer als Überwachungsbehörde einen Gesamtüberblick über die in Verkehr gebrachten Mengen und kann diese mit den Nährstoffbilanzen der einzelnen Betriebe abgleichen.
Auch die Importmengen aus den Niederlanden werden damit erfasst und ihre ordnungsgemäße Verwertung im aufnehmenden Betrieb kann kontrolliert werden.
[PM]
3.
nihil-est schrieb am 9.05.2012 um 18:43 Uhr:
@Ypsilon,
meinen Sie nicht, es ist schlichtweg UNFAIR Kommentare per Artikelhopping an einen Kommentator zu adressieren???
Dies zudem – fern des Themas – zu positionieren ?
Diese Art der Kommunikation lehne ich ab!!!!
So Sie sich also ( wieder ) sachlich und auch thematisch an mich wenden werden Sie gerne eine Antwort erhalten. Bis dahin betrachten Sie freundlicher Weise Ihre Adressierung als das was es ist: Unterirdisch.
Gruss
2.
Ypsilon schrieb am 9.05.2012 um 16:02 Uhr:
@nihil-est
Damit es nicht „OT“ bei der Dichtheitsprüfung ist:
Zu Ihrem Kommentar hier
http://www.bz-mg.de/aus-dem-umland-nrw-und-darueber-hinaus/nrw/dichtheitsprufung-nach-der-landtagswahl-2012-von-neuem-in-der-beratung.html
Schwarzmalerei? Nicht nötig. Es ist schon tiefschwarz.
Selbstverständlich kann man alles bagatellisieren und weitermachen wie bisher. Getreu dem immer wieder gerne genommenen Motto: Man kann doch sowieso nichts ändern (wer auch immer „man“ bei solchen Aussagen ist).
So wartet einer auf den anderen, dass doch bitte andere zuerst etwas unternehmen.
Das ist bequem und verlangt vom Einzelnen keine Veränderung im Verhalten.
Solange es heißt: Alles im „gesetzlich vorgeschriebenen Bereich“ lehnen sich alle zurück und sind bereit das zu glauben. „Grenzwerte“ sind ein Zauberwort, das bewirkt, dass sich alle sicher wähnen.
Am Ende meckern alle, dass es, wenn gar nichts mehr geht und etwas passieren muss, richtig teuer wird. Warum muss es immer soweit kommen?
Ist es so schwer zu verstehen, dass billige Dinge nun mal letztendlich teuer sind? Und dass zu agieren wie der Vogel Straus nichts bringt?
Das gilt auch für das Thema Gülle, das wir der widerlichen Massentierhaltung, dem diesbezüglichen Lobbyismus und einer verfehlten Politik (z.B. Frau Aigner), die von Konzern- und Verbandsinteressen/Lobbyisten gesteuert wird, zu verdanken haben.
Hauptsache einige wenige können zu Lasten und auf Kosten der Allgemeinheit verdienen.
Beim Thema Gülle stimmt der Ausspruch im wahrsten Sinn des Wortes: Geld stinkt nicht.
1.
Red. Gesundheit & Soziales schrieb am 8.05.2012 um 16:34 Uhr:
Mehr zum Thema hier:
http://www.bz-mg.de/stadtbezirk-west/rheindahlen-broich-peel/barbel-hohn-zur-unterstutzung-der-grunen-landtagskandidaten-in-monchengladbach.html