Nist- und Brutstättenschutz: Rückschnitte an Bäumen, Hecken und Gebüschen nur bis Ende Februar
Red. Wickrath [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
Bäume, Hecken und Gebüsche erfreuen nicht nur das Auge, sondern erfüllen eine wichtige ökologische Funktion. Sie beeinflussen das Kleinklima durch Wasseraufnahme und Wasserverdunstung positiv, dienen als Windfang und sind in der Lage, Staub und Schadstoffe zu filtern..
Darüber hinaus stellen sie einen wertvollen Lebensraum für Tiere dar. Hier brüten besonders heimische Tierarten wie Amsel, Grünfink, Singdrossel und Heckenbraunelle. Andere Vogelarten, wie die Meisen und Zaunkönige, suchen die Bäume und Hecken nach Nahrung ab. In den Blättern und Blüten halten sich viele Käferarten, Fliegen und Schmetterlinge auf.
Unter Hecken und Gebüschen sorgt ein reiches Bodenleben für die Zersetzung der Streuschicht. Fallaub, Kraut- und Holzreste werden von Asseln, Bodenschnecken und Tausendfüßlern begierig aufgenommen, wodurch eine natürliche Humusbildung gefördert wird.
Wer jetzt noch Bäume, Hecken oder Gebüsche zurückschneiden will, dem bleibt nicht mehr viel Zeit.
Wie der städtische Fachbereich Umweltschutz und Entsorgung mitteilt, ist es in der Zeit vom 01. März bis zum 30. September gemäß § 39 Bundesnaturschutzgesetz verboten, Bäume die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen.
Zulässig hingegen sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Jahreszuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen.
Jede Verletzung dieser Vorschrift stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit Bußgeld geahndet werden kann. Haben sich Vögel in einer Hecke eingenistet, sollte diese möglichst unangetastet bleiben.
Ein unumgänglicher Pflegeschnitt sollte nur in ausreichender Entfernung des Nestes stattfinden.
Auf keinen Fall darf eine Hecke in der Schutzzeit gerodet oder stark zurückgeschnitten werden.