Nist- und Brutstättenschutz: Rückschnitt an Bäumen, Hecken und Gebüschen nur bis Ende Februar erlaubt

Hauptredaktion [ - Uhr]

nesthockerBäume, Hecken und Gebüsche erfreuen nicht nur das Auge, sondern erfüllen eine wichtige ökologische Funktion.

Sie beeinflussen das Kleinklima durch Wasseraufnahme und Wasserverdunstung positiv, dienen als Windfang und sind in der Lage, Staub und Schadstoffe zu filtern – und sie sind wertvoller Lebensraum für Tiere.

Hier brüten besonders heimische Tierarten wie Amsel, Grünfink, Singdrossel und Heckenbraunelle. Andere Vogelarten, wie Meisen und Zaunkönige, suchen die Bäume und Hecken nach Nahrung ab. In den Blättern und Blüten halten sich viele Käferarten, Fliegen und Schmetterlinge auf.

Unter Hecken und Gebüschen sorgt ein reiches Bodenleben für die Zersetzung der Streuschicht. Falllaub, Kraut- und Holzreste werden von Asseln, Bodenschnecken und Tausendfüsslern begierig aufgenommen, wodurch eine natürliche Humusbildung gefördert wird.

Wer Bäume, Hecken oder Gebüsche stark zurückschneiden will, dem bleibt nicht mehr viel Zeit. Wie der Fachbereich Umweltschutz und Entsorgung mitteilt, ist es in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September gemäß §39 Bundesnaturschutzgesetz verboten, Bäume die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen.

Zulässig hingegen sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Jahreszuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen.

Jede Verletzung dieser Vorschrift stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit Bußgeld geahndet werden kann.

Für den Zeitraum 1. März bis 30. September gilt: Haben sich Vögel in einer Hecke eingenistet, so sollte diese möglichst unangetastet bleiben. Ein unumgänglicher Pflegeschnitt darf nur in ausreichender Entfernung des Nestes stattfinden.

Auf keinen Fall aber darf eine Hecke in der Schutzzeit gerodet oder stark zurückgeschnitten werden.

Weitere Informationen sind über das Umwelttelefon der Stadt Mönchengladbach unter 02161/ 25-2222 erhältlich.

[PM]

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