Nettetal: Hunde – Freunde oder rotes Tuch?
Hauptredaktion [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
Für viele sind sie der beste Freund des Menschen, für ebenso viele andere sind sie ein rotes Tuch: Hunde und Hundehaufen. Dabei verwischen zunehmend die Grenzen zwischen diesen beiden Interessensgruppen, denn zunehmend beschweren sich auch Hundehalter über ihre eigenen Kollegen, stellt das Ordnungsamt der Stadt Nettetal in letzter Zeit fest.
Aber der Reihe nach: Hunde sind grundsätzlich auf den Straßen, Wegen und Plätzen innerhalb bebauter Ortslagen sowie in innerörtlichen Grünanlagen anzuleinen. Darauf weist die Stadt Nettetal immer wieder alle Hundebesitzer ausdrücklich hin. Freilaufende Hunde sind oftmals nicht nur eine Gefahr für kleinere Kinder, sondern auch für andere Hunde.
„Ich begegne mit meinem Hund täglich vielen unangeleinten Hunden und komme dann schnell in gefährliche Situationen“, so eine Nettetaler Hundehalterin, die bei dem Versuch ihren Hund zu schützen schon selbst gebissen wurde. Deren Bitte den Hund doch anzuleinen, wird von den anderen Hundehaltern leider meist ignoriert, oftmals wird sie sogar beschimpft.
„Diese Menschen bringen alle Hundehalter in Verruf“, ärgert sich die Nettetalerin. Die Leinenpflicht gilt übrigens auch in Parkanlagen wie den Landschaftspark am Lobbericher Windmühlenbruch oder die Ginkesweide in Hinsbeck. Auf Friedhöfen, Kinderspielplätzen, Bolzplätzen und Schulhöfen haben Hunde auch angeleint überhaupt nichts zu suchen. Diese Regelungen gelten unabhängig von der Art und Größe der Hunderassen.
Ebenso gefürchtet sind die Hundehinterlassenschaften. Auch hier weist die Stadt ausdrücklich darauf hin, dass Hundehaufen vom Hundehalter sofort zu beseitigen sind. Dies gilt auch für Park- und Grünanlagen, denn „unsere Grünanlagen sind keine öffentlichen Hundetoiletten“, so die Stadt, deren eigene Mitarbeiter bei den regelmäßigen Pflegearbeiten unter diesen Verunreinigungen zu leiden haben.
Die Stadt erhebt bei Verstößen gegen den Leinenzwang oder bei Tretminen ein Bußgeld zwischen 50 und 500 Euro. Anzeigen gegen diese Verstöße nimmt die Verwaltung unter Telefon 02153 / 898-3207 von jedem Bürger entgegen, der den Namen und die Anschrift des Hundehalters nennen kann.
Wo steht das?
… heißt die beliebte Frage der Hundehalter. Neben dem Hundegesetz für das Land Nordrhein Westfalen hat die Stadt das alles in der „Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Stadtgebiet Nettetal“ geregelt. Welche Regelungen darüber hinaus für Herrchen und Frauchen interessant sind, hat die Stadt Nettetal in einer kleinen Orientierungshilfe für Hundehalter zusammengestellt.
Die Ãœbersicht kann im Internet nachgelesen (www.nettetal.de >> Leben in Nettetal >>Sauberkeit und Ordnung) oder beim Ordnungsamt angefordert werden.
Hundebeutel
Als ideale Lösung zur Beseitigung des „großen Geschäfts“ bietet die Stadt Hundebeutel an. Die leicht zu bedienenden Beutel kosten 1,50 Euro im Zehnerpaket und können im Bürgerservice sowie bei den Verwaltungsnebenstellen erworben werden.
Außerdem bietet die Stadt seit zwei Jahren im Lobbericher Ingenhovenpark kostenlose Hundebeutel an. Dieses Angebot wird auch rege genutzt, was sich einerseits am regen Verbrauch von rund 700 Beuteln pro Woche zeigt. Die Beutel werden aber auch gerne eingesteckt und bei späteren Wanderungen genutzt, denn die gefüllten knallroten Beutel sieht man im ganzen Stadtgebiet in Mülleimern liegen.
Für weitere Automaten sucht die Stadt noch Sponsoren oder Paten. Die jährlichen Kosten für einen Hundebeutelautomaten liegen bei rund 500 Euro.