L19 und was dahintersteckt – Teil V: L19 auf der ehemaligen Trasse der A44 ist nicht mehr „im Rennen“
Hauptredaktion [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
Die Initiative „nein-L19“ kann durchatmen. Insgesamt vier Trassen hatte das Fachbüro Smeets + Damaschek im Auftrag der Regionalniederlassung Niederrhein von Strassen NRW untersucht und kommt zu dem Ergebnis, dass die Trasse 1 (ehem. A44) die aus Sicht der Umweltverträglichkeit die schlechte wäre.
Heute (14.12.2009) wurde dieses Gutachten den „Trägern öffentlicher Belange“, also die betroffenen Kommunen und Interessengruppen (wie z.B. Nabu) vorgestellt. Drei Stunden dauerten Vorstellung und Diskussion und alle Teilnehmer waren grundsätzlich zufrieden und entspannt.
So auch der Abteilungsleiter der Regionalniederlassung Niederrhein, Wilhelm Höfener, im Gespräch mit BZMG. Am Start und Endpunkt der zu untersuchenden Trassen hatte sich nichts geändert: Südlicher Ausgangspunkt ist die Anschlussstelle Odenkirchen der A44, Endpunkt die L31 in der Nähe von Neersbroich (BZMG berichtete).
Höfener erläutert: „Ergebnis ist, dass die Variante 1 die ökologisch deutlich schlechter ist, als die drei übrigen, die in der ökologischen Bewertung nur geringe Unterschiede aufweisen. Der Vorzug wird im Augenblick der Variante 4 gegeben.“
Die Varianten 2 und 3 würden östlich von Schelsen verlaufen, ca. 1,2 km länger sein und bezüglich des Lärms die dort befindliche Wohnbebauung nicht unerheblich beeinträchtigen.
In der momentan favorisierten Variante 4 würde die L19 im Bereich der Kreuzung Mülforter/Liedberger Straße und Langmaar unter dem aktuellen Straßenniveau verlaufen und westlich des Gewebegebietes zur Umgehungsstraße für Ruckes werden.
Die Variante 1 (ehem. A44-Trasse) dürfte primär u.a. aus folgenden Umweltgesichtskriterien nicht weiter verfolgt werden:
- Starke Betroffenheit der dort lebenden Menschen
- Erholungswert der betroffenen städtischen Regionen
- Große Fledermauspopulation
- Amphibienvorkommen im Bereich der Niers
Diese Einschätzung wurde, wie Höfener betonte, einvernehmlich von allen beteiligten Fachbehörden geteilt und mitgetragen.
Die Präferenz für die Variante 4 entstand auch deshalb, weil die Flächeninanspruchnahme deutlich geringer ist, als bei den Varianten 2 und 3.
In allen Varianten würden zwar die Lärmrichtwerte unterschritten, bei der Variante 4 wären jedoch auch die Lärmwerte unterhalb dieser Grenzwerte erheblich niedriger als bei den übrigen Varianten.
Dies wird auch durch die Tieflage im Bereich B230 bis Gewerbegebiet erreicht. Darüber hinaus ist die Zahl der vom Lärm betroffenen Menschen im Verlauf dieser Variante erheblich geringer.
Gemeinsam mit den verkehrlichen werden auch die Kostengesichtpunkte aller vier Varianten dem Landesverkehrsministerium dargelegt, das letztlich über die zu realisierende Variante entscheidet.
Hinsichtlich der Dauer der Bautätigkeit im Kreuzungspunkt B230/Langmaar rechnet Wilhelm Höfener mit einem Jahr.
Auch sei nicht mit einer nenneswerten Verlagerung von Verkehren von der A61 auf die L19 zu rechnen, meinte Höfener, profitieren werde in hohem Maße der Ortsteil Ruckes, weil Schwerlastverkehre z.B. aus dem Gewerbebiet Giesenkirchen sowohl in nördlicher, als auch in westlicher Richtung unmittelbar auf die L19 abfließen werde. Höfener rechnet bei der Variante 4 mit einer Entlastung von etwa 80%.
Festzustehen scheint auch, dass fast alle Querungen mit vorhanden Straßen niveaugleich und über Ampel gesteuert realisiert werden. Damit wird auf der zweispurigen L19 realistisch nur mit einer durchschnittlichen Geschwindigkeit von 60 km/h gefahren werden kann, obwohl nominell 100 km/h zugelassen werden können.
Dies auch vor dem Hintergrund, dass durch die zu erwartenden Verkehrsbelastung auf der 2-spurigen Straße Rasen und Überholen nahezu ausgeschlossen sein dürfte.
Hinsichtlich der „Zeitschiene“ sind gegenüber den bisherigen Planungen kaum Abweichungen zu erwarten, so dass Ende 2010 das Linienbestimmungsverfahren in vollem Gange sein könnte.
Offenlegung und Bürgerbeteiligung werden folgen. Im Zuge dessen werden alle drei beteiligten Gemeinden (Mönchengladbach, Jüchen und Korschenbroich) eingebunden.
Herr Höfener ist sich sicher, dass man eine umweltfreundliche Lösung gefunden hat. Dies habe auch die konstruktive Resonanz aller Beteiligten an der heutigen Vorstellung des Gutachtens gezeigt. Niemand habe sich „deutlich“ gegen die Variante 4 ausgesprochen und niemand habe die Variante 1 favorisiert.
Besonders die Vertreter des Nabu schienen davon beeindruckt gewesen zu sein, wie sorgfältig die Ermittlungen durchgeführt wurden.
Das ebenfalls seit heute vorliegende Verkehrsgutachten der Ingenieurgesellschaft Stotz – IGS – kommt hinsichtlich der Priorisierung und damit des „Quasi-Ausschlusses“ der Variante 1 und der Favorisierung der Variante 4 zum gleichen Ergebnis, wie das Umweltverträglichkeitsgutachten.
2.
Redaktion BZMG schrieb am 14.12.2009 um 19:22 Uhr:
Zu diesem Thema erreichte uns eine Pressemitteilung der Stadt Mönchengladbach, die wir hier auszugsweise wiedergeben:
… Während des Termins stellte sich heraus, dass aus Sicht der Stadt Mönchengladbach in einigen der untersuchten Bereiche noch Klärungsbedarf besteht und dieser aufgearbeitet werden soll.
Die in diesem Zusammenhang zu erstellenden Unterlagen werden vom Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen den im Verfahren Beteiligten zur Prüfung nachgereicht. Vorbehaltlich der noch zu ergänzenden Prüfungen kristallisiert sich als umweltverträglichste Linienführung die Variante 4 mit Anschluss an die A44 und an die L31 bei Neersbroich heraus.
Sobald die noch offenen Fragen geklärt sind, wird der Landesbetrieb Straßenbau NRW dem Landesverkehrsminister eine Linienführung zur weiteren Planung vorschlagen.
Wenn dieser zugestimmt hat, wird der Landesbetrieb eine Vorplanung erstellen, bei der dann die Öffentlichkeit einbezogen werden soll und die Beteiligung der Bürger vorgesehen ist. Dazu werden die Planungsunterlagen nach Ankündigung für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt und anschließend in einer Informationsveranstaltung des Landesbetriebs noch einmal erläutert.
Die Ergebnisse der Umweltverträglichkeitsstudie, der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TÖB) – hierzu zählt auch die Stadt Mönchengladbach – sowie der Öffentlichkeitsbeteiligung werden dem Ministerium für Bauen und Verkehr des Landes NRW zur Abwägung für die Linienbestimmung übermittelt.
Der Minister bestimmt dann die zukünftige Linienführung, die wiederum der Öffentlichkeit bekannt gemacht wird.
Im Anschluss daran wird durch den Landesbetrieb Straßenbau NRW der Straßenentwurf erstellt, der als Basis für das Planfeststellungsverfahren dient. Im Planfeststellungsverfahren wird eine weitere Bürgerbeteiligung mit der Möglichkeit zu Einwendungen durchgeführt.
Das Planfeststellungsverfahren schließt mit dem Planfeststellungsbeschluss ab.
Erst mit dem Planfeststellungsbeschluss liegt das endgültige Baurecht für die Straße vor.
1.
Torben Schultz schrieb am 14.12.2009 um 18:56 Uhr:
Nun hab ich gerade mal 30min Zeit gehabt das Gutachten zu studieren, somit maße ich mir noch keine abschließende Bewertung an. Aber auf den ersten Blick sehe ich keinen Grund zum durchatmen oder gar beeindruckt sein.
Hier wir die Klima-Bewertung weggelassen, weil das ja im Großen undganzen unwichtig ist, hier die Wassergefährdung weil ja egal wie geeignete Maßnahmen das minimieren, die räumliche Trennung wird dann auch mal eben nicht in die gesamt Bewertung einbezogen und der Entlastungsfaktor für Giesenkirchen und Odenkirchen wird mal eben vorausgesetzt.
Für mich liesst sich dass so, als ob erst das gewünschte Fazit geschrieben wurde, und dann die einzelnen Bewertungen entsprechend angepasst davor gesetzt wurden.
Aber ok, ich werd es die Woche noch mal genauer studieren 😉