Förderkulisse für Naturschutzmaßnahmen auf dem Acker auf Mönchengladbach ausgeweitet
Red. Gesundheit & Soziales [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
[pmg] Das Land Nordrhein-Westfalen bietet im Rahmen des Vertragsnaturschutzes seit 2007 umfangreiche Fördermaßnahmen in der offenen Feldflur an.
Nun wurde die Förderkulisse für den „Schutz von Ackerlebensgemeinschaften“ deutlich erweitert. Das Angebot gilt ab diesem Jahr neben 195 weiteren Gemeinden nun auch in der Stadt Mönchengladbach.
Hintergrund für die Ausweitung der Förderkulisse ist die anhaltend schlechte Situation vieler Vögel der offenen Feldflur. Früher typische und häufige Arten wie Feldlerche und Grauammer sind in ihren Beständen deutlich zurück gegangen.
Da durch die Aufhebung der verpflichtenden Flächenstilllegung bereits viele Flächen, die ehemals als Rückzugsräume für Tiere der Feldflur zur Verfügung standen, wieder in Nutzung genommen wurden, hat sich die Situation für die Feldarten weiter verschlechtert. Für Feldlerche, Kiebitz, Rebhuhn und Co. sind daher gemeinsam mit der Landwirtschaft verstärkte Schutzbemühungen notwendig.
Hier setzt der Vertragsnaturschutz mit seinen umfangreichen Förderangeboten an. Ob für den Kiebitz eine bearbeitungsfreie Schonzeit im Maisacker vereinbart wird, damit er erfolgreich brüten kann, für die Feldlerche eine Kombination aus Ackerbrache und Einsaatfläche hergestellt wird, damit sie Nahrung, Schutz und Brutraum findet oder für überwinternde Feldvögel Getreide als Nahrungsangebot stehen gelassen wird, alle Maßnahmen zielen darauf ab, den bedrohten Arten die von ihnen benötigten Strukturen bereit zu stellen.
Die Auswahl der Maßnahme oder Maßnahmenkombination sowie die Lage und Größe der Förderflächen erfolgt in erster Linie nach naturschutzfachlichen Gesichtspunkten. Dabei sind Abstandsregelungen zu Straßen, Bebauung, Windenergieanlagen, Wald usw. zu berücksichtigen.
Landwirtschaftliche Flächen in Waldrandlage sind daher oftmals für eine Förderung nicht geeignet.
Welche Maßnahmen und Flächen geeignet sind, wird in einem Gespräch zwischen Landwirt/Landwirtin und der Unteren Landschaftsbehörde bei der Stadt Mönchengladbach besprochen.
Die Prämien sind aufgrund der Bedeutung für den Naturschutz gegenüber 2007 zum Teil noch einmal angehoben worden und liegen damit auf hohem Niveau. Die Finanzierung von Vertragsnaturschutzmaßnahmen auf dem Acker verläuft dabei in der Regel vollständig über Landes- und EU-Mittel.
Die Laufzeit für Fördermaßnahmen auf Ackerstandorten beträgt fünf Jahre.
Die Antragstellung ist bis zum 30. Juni möglich, Beginn ist der 01. Juli 2010.
Die Maßnahmenfläche kann innerhalb des Zeitraums auf geeigneten Flächen im Betrieb rotieren (außer bei Maßnahmen zum Schutz der Feldflora).
Alle Informationen sind auch in einem Faltblatt übersichtlich zusammengefasst. Das Faltblatt „Fördermaßnahmen für eine artenreiche Feldflur“ wird über die Stadt Mönchengladbach verteilt und kann auf den Internetseiten des LANUV (www.lanuv.nrw.de > Natur > Vertragsnaturschutz) und der Landwirtschaftskammer (Förderung > Ländlicher Raum > Vertragsnaturschutz) heruntergeladen werden.
Ansprechpartner für die Antragstellung und für weitergehende Informationen zu allen Förderangeboten des Vertragsnaturschutzes ist Herr Albert Erkens, FB Umweltschutz und Entsorgung, Rathaus Rheydt, Zi. 210, Tel. 02161 / 25 82 64.