Abfallgebühren 2019 • Teil XXIV: mags AöR erwartet von Eigentümern „Ermittlungen“ zu Gewerbetreibenden und deren Abfallmengen in ihren Häusern • Sinn- und nutzlose Datenerfassung?
Bernhard Wilms [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
[26.02.2019] Nicht anders sind die Schreiben zu verstehen, die manchen Hauseigentümern zugingen.
Darin werden sie erneut aufgefordert, Gewerbe und deren Abfallmengen zu ermitteln und der mags AöR zu melden.
Im September 2018 hatte die mags AöR von den Gebührenpflichtigen u.a. Informationen über so genannte „Gewerbeeinheiten“ und deren Abfallmengen verlangt.
Solche und weitere Informationen fehlen der mags AöR offensichtlich, was neben anderen Wissenslücken dazu führt, dass die Gebührenrechnungen nicht vor Ende April 2019 zu erwarten sind.
Im Februar startete die mags AöR – wieder unter Hinweis auf die Auskunfts- und Mitwirkungspflichten der Hauseigentümer – eine erneute, diesmal spezifizierter Abfrage, der zu entnehmen ist, dass die mags von der Gewerbemeldestelle der Stadt Daten erhält.
Ob dieser Datenabgleich zwischen der mags AöR und der städtischen Gewerbemeldestelle unter Datenschutz-Gesichtspunkten rechtmäßig ist, wird derzeit von Betroffenen geprüft.
Ungeachtet dieser Fragestellung ist „Gewerbeeinheit“ ein unbestimmter Begriff, wohingegen ein „Gewerbe“ im rechtlichen Sinne jede erlaubte, selbstständige, nach außen erkennbare, auf Gewinn gerichtete und auf Dauer angelegte Tätigkeit ist.
Eine Anmeldepflicht besteht unabhängig davon, ob diese Tätigkeit haupt- oder nebenberuflich ausgeübt wird.
Für einen Hauseigentümer und/oder einen Hausverwalter erscheint es geradezu unmöglich, mindestens jedoch unzumutbar, auf Grundlage solcher Schreiben herauszufinden bzw. zu bestätigen wie viele Gewerbetreibenden sich im Haus befinden.
Im vorliegenden Beispiel handelt es sich um ein Objekt mit 9 Wohneinheiten, keinem Ladenlokal, aber 4 Gewerbeanmeldungen.
Woher sollen Hauseigentümer/Hausverwalter wissen, welche Personen in diesem Haus ein Gewerbe angemeldet haben (Programmierer, Handelsvertreter, Tupperware-Vertrieb, Übersetzungsservice, Fußpflege, …)?
Hinzu kommen noch die diversen Freiberufler, die für die Ausübung ihrer Tätigkeiten im Haus kein Gewerbe anmelden müssen (Architekten, Hebammen, freie Kulturberufe, …).
… und vor allem, welche Restmüllmengen durch diese Gewerbe und Freiberufler entstehen.
Dass die mags AöR mit der Umstellung des Abfallentsorgungssystems überfordert zu sein scheint, stellt sie mit dieser „Aktion“ erneut unter Beweis.
Sie löst selbst bei vom Grundsatz her pflichtbewussten Hauseigentümern und Hausverwaltern völliges Unverständnis bis hin zu destruktiven Reaktionen aus.
Da darf man sich nicht wundern, wenn diese „Verhaltensmuster“ zu verzeichnen sein werden:
Hauseigentümer bzw. Hausverwalter
- ignorieren das Februar-Schreiben der mags AöR, warten auf den Gebührenbescheid mit der angekündigten („angedrohten“) Schätzung und fügen den sowieso schon anstehenden Begründungen im Widerspruch diesen Sachverhalt hinzu,
- versuchen die Zahl der konkreten Gewerbetreibenden durch Namensnennung über die mags AöR zu verifizieren, um dann vielleicht (spätestens über den Widerspruch) eine Korrektur des Gebührenbescheides zu erreichen,
- lehnen eine derartige Erhebung ab, weil es weder in der Abfallsatzung, noch in der Abfallgebührensatzung eine nachvollziehbare Rechtsgrundlage für die Bemessung der Abfallgebühren für Gewerbetreibende gibt.
Bemerkenswert ist darüber hinaus die Tatsache, dass Gewerbetreibende ihr tatsächliches Restmüllmenge pro Woche quasi selbst festlegen können, den „normalen“ Gebührenpflichtigen (Einwohner) jedoch eine Mindestmenge von 15 bzw. 20 Liter pro Person und Woche vorgeschrieben wird.
2.
M. Angenendt schrieb am 27.02.2019 um 13:18 Uhr:
Unglaublich!
Wenn ich „mags“ und vor allem „GEM“ (wofür wird die noch gebraucht?) höre/lese krieg ich die totale Krise!
Was da alles (nicht) läuft ist unglaublich.
Diese Gewerbe-Abfall-Schnüffelei zeigt nur die Inkompetenz von denen und diesen Leuten (angeblich Politiker) der GroKo.
@ Glabbacher
Ich hoffe auch sehr, dass die, die wählen werden endlich kapieren womit die es in diesr Stadt zu tun haben und wofür sie sehr viel Geld bezahlen. Wie allein zwei Spitzengehälter für diese Geschäftsführer im 6-stelligen Bereich plus 19 Aufsichtsratsmitgliedern, die auch noch kosten!!!
Teures Ergebnis?
Chaos, Entmündigung der Bürger bei Wahl der Müllgefäße, mags-GroKo-Diktatur, die für Mehrfamilienhäuser oft tausende Euro kostet. Nun auch noch Schnüffelei oder Detektivspielen weil die mags sich an die Gerbetreibenden nicht selbst rantraut oder dafür schlicht zu faul/inkompetent ist?
Bestimmt ist wieder der böse Datenschutz der Grund. Irgendwas finden die doch immer!
Unerträglich!
1.
Glabbacher schrieb am 26.02.2019 um 15:46 Uhr:
Tja die mags und die Politik der GroKo aus CDU / SPD.
Die Einführung der Rolltonnen war ja richtig und notwendig.
Das Abfallentsorgungskonzept, die Gebührenstruktur und der Umgang der mags damit, strotzen jedoch nur so von Rechtsverstößen. Dazu gehört auch die unausgegorene Erfassung von Gewerbeeinheiten. Das scheint, in gleicher Weise wie bei der Erfassung der Privathaushalte, ein unzulässiger Abgleich der Melderegister zu sein.
Bleibt jetzt, mal die Gebührenbescheide abzuwarten und dann sofort Widerspruch einzulegen. Die Verwaltungsgerichte werden sich schon über reichlich Arbeit freuen können.
Ah ja. Ein Wahlkampfthema für die Kommunalwahl 2020 kristallisiert sich auch schon heraus.
Na dann. Weiter so mags.