Bauplanung Mollsbaumweg: BUND unterstützt das Anliegen der BIG (Bürgerinitiative Geneicken) und lehnt insbesondere das vorgesehene „beschleunigte Verfahren“ ab [mit Download]

Hauptredaktion [ - Uhr]

In seiner Stellungnahme zum Bebauungsplan 774/S (Mollsbaumweg) in Geneicken an den städtischen Fachbereich 61 macht der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland deutlich, dass der Bebauungsplan voraussichtlich erhebliche Umweltauswirkungen hat.

Dabei bezieht sich der BUND auf die in Anlage 2 des BauGB genannten Kriterien , die nach § 2 Abs. 4 Satz 4 in der Abwägung zu berücksichtigen sind (Vorprüfung des Einzelfalls).

Insbesondere seien hier folgende Kriterien relevant:

  • Das Ausmaß, in dem der Bebauungsplan andere Pläne und Programme beeinflusst (hier: Landschaftsplan und GEP, Niersgrünzug usw.)
  • Die Bedeutung des Bebauungsplans für die Einbeziehung umweltbezogener, einschließlich gesundheitsbezogener Erwägungen, insbesondere im Hinblick auf die Förderung der nachhaltigen Entwicklung
  • Die Bedeutung und die Sensibilität des voraussichtlich betroffenen Gebiets auf Grund der besonderen natürlichen Merkmale, des kulturellen Erbes, der Intensität der Bodennutzung des Gebiets jeweils unter Berücksichtigung der Überschreitung von Umweltqualitätsnormen und Grenzwerten
  • Gebiete mit hoher Bevölkerungsdichte, insbesondere Zentrale Orte im Sinne des § 2 Abs. 2 Nr. 2 des Raumordnungsgesetzes:

„Die prägende Vielfalt des Gesamtraums und seiner Teilräume ist zu sichern. Es ist dafür Sorge zu tragen, dass Städte und ländliche Räume auch künftig ihre vielfältigen Aufgaben für die Gesellschaft erfüllen können.

Mit dem Ziel der Stärkung und Entwicklung des Gesamtraums und seiner Teilräume ist auf Kooperationen innerhalb von Regionen und von Regionen miteinander, die in vielfältigen Formen, auch als Stadt-Land-Partnerschaften, möglich sind, hinzuwirken. Die Siedlungstätigkeit ist räumlich zu konzentrieren, sie ist vorrangig auf vorhandene Siedlungen mit ausreichender Infrastruktur und auf Zentrale Orte auszurichten.

Der Freiraum ist durch übergreifende Freiraum-, Siedlungs- und weitere Fachplanungen zu schützen; es ist ein großräumig übergreifendes, ökologisch wirksames Freiraumverbundsystem zu schaffen.

Die weitere Zerschneidung der freien Landschaft und von Waldflächen ist dabei so weit wie möglich zu vermeiden; die Flächeninanspruchnahme im Freiraum ist zu begrenzen.“ (Zitat Ende)

„Daher ist ein beschleunigtes Verfahren ohne Umweltprüfung hier abzulehnen“, erklärt der Bevollmächtigte zur Abgabe von Stellungnahmen nach § 60 des Bundes-Naturschutz-Gesetzes (BNatSchG), Heinz Rütten.

Die gesamte Stellungnahme des BUND steht nach Klick auf die Grafik zum Download zur Verfügung.

 

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