Auch Umweltverbände dürfen nun klagen
Hauptredaktion [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
Bislang konnten nur unmittelbar betroffene Bürger gegen geplante Projekte vor Gericht ziehen und klagen. So jedenfalls sieht es die aktuelle deutsche Rechtslage vor.
Seit gestern ist das anders.
„Im Interesse der Allgemeinheit“ dürfen nun auch Umweltverbände klagen.
Im Streit um das geplante Steinkohlekraftwerk in Lünen hatte der BUND das Oberverwaltungsgericht des Landes NRW angerufen, das zwar inhaltlich die Bedenken der Umweltorganisation teilte, sich aber nicht sicher war, ob der BUND überhaupt „klageberechtigt“ sei.
Der Regierungsbezirk Arnsberg hatte dem Unternehmen, welches das Steinkohlekraftwerk bauen und betreiben will, eine erste Teilgenehmigung erteilt, weil eine Voraussetzung „Umweltverträglichkeitsprüfung“ erfüllt war.
Die Richter am Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg haben gestern entschieden, dass „Nichtregierungsorganisationen, die sich für den Umweltschutz einsetzt, gegen eine Entscheidungen vorgehen kann, die möglicherweise erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt haben“.
Sie dürfen ihre Bedenken vor Gericht geltend machen, „obwohl das nationale Verfahrensrecht dies nicht zulässt“.
Wenn ein Konflikt zwischen nationalem und Unionsrecht herrscht, gilt EU-Recht.